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Der Schriftzug Schüler*innen ist auf dem Display eines iPhone SE zu sehen. Symbolbild.

© IMAGO/Silas Stein

Update

Verein unterstützt Klage: Streit um gendergerechte Sprache an Schulen – Berliner Vater geht in nächste Instanz

Ein Vater in Berlin scheiterte mit seinem Eilantrag gegen genderneutrale Sprache an der Schule vor dem Verwaltungsgericht. Nun will er das Oberverwaltungsgericht anrufen.

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Sternchen und Sprechpausen: Der Rechtsstreit über genderneutrale Sprache an Berliner Schulen geht in die nächste Runde. Der Vater, der Ende März vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Praxis an der Schule seiner Töchter scheiterte, will nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) anrufen. Das teilte der Verein Deutsche Sprache am Donnerstag mit, der die Klage unterstützt. Dem OVG Berlin-Brandenburg liegt der Fall allerdings noch nicht vor, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte.

Der Kläger wendet sich dagegen, dass Lehrer:innen an der Schule seiner Töchter teils beim Sprechen Pausen lassen – etwa bei dem Wort „Lehrer-innen“ - um die lange übliche männliche Form zu vermeiden. Teils würden auch Sternchen oder ein Binnen-I in Mails an Eltern oder in der schulischen Aufgabenstellung verwendet. Der Kläger und der Verein bezeichnen dies als Ideologie.

„Lehrer und Schulen haben neutral zu sein“, erklärte der Vereinsvorsitzende Walter Krämer. „Schüler jeden Alters müssen eine Sprache lernen, die normiert ist und überall verstanden wird.“ Die Genderschreibweise weiche von der amtlichen Rechtschreibung ab und verstoße gegen das Neutralitätsgebot.

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Das Berliner Verwaltungsgericht entschied anders. Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht gegen gendergerechte Sprache einschreiten müsse. Die Schulleitungen hätten Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt und zugleich darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar.

Die Nutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum. Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schüler:innenschaft nicht zu beanstanden.

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