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Läuft wieder. Sport ist, wie hier, wieder möglich. Doch wegen der Pandemie mussten die Studios zeitweise schließen.

© picture alliance / dpa

Mitgliedsbeiträge trotz Corona-Schließung erhoben: Verbraucherzentrale bereitet Klagen gegen „Superfit“ vor

Die Verbraucherzentrale hilft Kunden der Superfit-Studios, die trotz Schließung weiterzahlen mussten. Was ist für eine Klage zu tun?

Die Beschwerden zu Superfit-Sportstudios bei der Verbraucherzentrale Berlin haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie gehäuft. Der Grund: Laut der Verbraucherschutzzentrale verlange das Unternehmen „East Bank Club – the fitness factory GmbH“, zu dem die Studios in Berlin und Potsdam gehören, während der behördlich angeordneten Schließzeit von insgesamt neun Monaten in den Jahren 2020 und 2021 weiterhin Beiträge von seinen Kund:innen.

Der Preis für eine Mitgliedschaft betrug monatlich bis zu 29,90 Euro. „In vielen Fällen verschickte der Anbieter auch Mahnungen und führte Inkassoverfahren durch, wie aus den Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Berlin hervorgeht“, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.

Nun erhebt die vzbv eine Musterfeststellungsklage gegen die Superfit-Sportstudios. Unterstützt wird sie dabei von der Verbraucherzentrale Berlin, sagt deren Vorstand, Dörte Elß. „Ohne Leistung keine Bezahlung. Dieser Grundsatz gilt auch während der Corona-Pandemie. So schwer die Zeiten für Unternehmen auf der einen, für Verbraucherinnen und Verbraucher auf der anderen Seite auch sind, es müssen sich trotzdem alle gleichermaßen an Recht und Gesetz halten“, erläutert Klaus Müller, Vorstand der vzbv.

An der Musterfeststellungsklage können sich grundsätzlich alle Mitglieder von Superfit-Sportstudios beteiligen, die von den Schließungen betroffen waren. Besonders angesprochen würden jedoch jene, die gekündigt haben und Probleme mit Inkassoverfahren hatten. Die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage sei für registrierte Verbraucher:innen kostenlos.

Die Verbraucherzentrale hilft klagewilligen Kundinnen und Kunden

Bei Bedarf helfe die Verbraucherzentrale Berlin bei der Eintragung ins Klageregister. Ein Rechtsanwalt müsse für die Teilnahme nicht beauftragt werden. Und so funktioniert die Teilnahme: Betroffene müssen sich zunächst in ein Register des Bundesamtes für Justiz eintragen. Dieses Register wird voraussichtlich einige Wochen nach der Klageerhebung eröffnet.

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Auf der Webseite www.bundesjustizamt.de/klageregister wird dann ein Formular freigeschaltet. Es kann online ausgefüllt und übermittelt werden. Die Anmeldung ist kostenfrei. Für Fragen zu dieser Musterfeststellungsklage hat die Verbraucherzentrale ein Informationstelefon unter der Nummer 030/214 85-190 eingerichtet (Montags 10 bis 14 Uhr, mittwochs 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 13 Uhr). Zudem können sich Klagewillige auch bei der vzbv unter www.musterfeststellungsklagen.de/superfit

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Die „East Bank Club – the fitness factory GmbH“ betreibt nach eigenen Angaben seit 1996 acht Fitness-Clubs in Berlin und Potsdam mit mehr als 100 000 Mitgliedern. In seiner Stellungnahme teilte das Unternehmen dem Tagesspiegel mit, dass man keine Kenntnis von einer Musterfeststellungsklage habe.

Die stellvertretende Leiterin der Mitgliederverwaltung verwies auf etliche Gerichtsentscheidungen, wo „die von uns gewählte Handhabung rechtmäßig ist“. Endgültige Rechtssicherheit werde erst der Bundesgerichtshof schaffen, wo ähnliche Fälle anhängig sind.

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