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© dpa/David-Wolfgang Ebener

Überwachungsgerät ausgeschaltet: Baby erlitt Herzstillstand – Berliner Pfleger verurteilt

Der 57-Jährige habe Überwachungsgeräte abgestellt. Es kam zu einem medizinischen Notfall. Das Kind überlebte, hat aber bleibende Schäden.

Es war ein schwerer Start: Umgeben von Monitoren, Beatmungsgeräten, Schläuchen musste sich Djamal ins Leben kämpfen. Mit knapp acht Monaten konnte er schließlich allein atmen, wenn er wach war. Er kam aus einer Intensivpflege-WG zu seinen Eltern nach Neukölln. Sie erhielten Hilfe. Doch ein Krankenpfleger soll sich nicht an ärztliche Anordnungen gehalten haben. Bis es zu einem beinahe tödlichen Herzstillstand mit schweren neurologischen Folgen kam.

Fast fünf Jahre später wurde der Fall am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten aufgerollt. Der 57-jährige Pfleger musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Eigenmächtig und im Einvernehmen mit den Eltern soll er eine ärztlich verordnete 24-Stunden-Überwachung per Monitor und die nächtliche maschinelle Beatmung des seit seiner Geburt erkrankten Jungen abgestellt haben.

15 Minuten stand das Herz still

Über seinen Verteidiger gab A. zu, dass er die Maschinen „zeitweise“ nicht eingesetzt habe. Zum Herzstillstand allerdings habe aus seiner Sicht „ein Verschlucken und die dadurch aussetzende Atmung geführt“. Djamal (Name geändert) sei mit Brei gefüttert worden und habe sich verschluckt. Als er den Herzstillstand bemerkte, habe er in sofort reanimiert. „Was geschah, tut mir sehr leid.“ Sein Anwalt sagte später im Plädoyer auf Freispruch, A. habe die Überwachung selbst übernommen – durch Beobachtung.

15 Minuten stand das Herz still. Entwicklungserfolge, die bei Djamal erkennbar waren, gingen verloren. „Er kann nicht mehr essen, nicht mehr trinken“, sagte eine Ärztin. „Er ist nicht mehr in der Lage zu greifen, auf Blickkontakte zu reagieren, er lächelt nicht mehr.“ Was genau den Herzstillstand ausgelöst habe, konnte sie nicht sagen. Aber: „Der Monitor hätte einen Atemstillstand sofort erkannt.“

„Haarsträubend“ habe sich A. verhalten, hieß es im Urteil. Es erging eine Geldstrafe von 4800 Euro (160 Tagessätze zu je 30 Euro). Die Richterin: „Die Überwachungsgeräte waren genau dafür da, dass man sofort merkt, dass etwas ist.“

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