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Wohnhäuser in Berlin-Wilmersdorf (Symbolbild).

© imago images/Schöning

Update

Trotz Verbot in Milieuschutzgebieten: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geht weiter

In Berlin wurden 2018 rund 12.800 Wohnungen umgewandelt – ein Fünftel weniger als im Vorjahr. Ausnahmen vom Verbot werden rege genutzt.

Die seit 2015 geltenden schärferen Regeln zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Berlin können den Trend offenbar etwas bremsen, aber nicht stoppen. Das geht aus neuen Zahlen hervor, die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Donnerstag veröffentlichte. Demnach wurden im Jahr 2018 rund 12 800 Wohnungen umgewandelt. Das waren 3500 Wohnungen oder 21 Prozent weniger als im Jahr davor.

Mit der Umwandlung in Eigentumswohnungen geht laut Senat häufig eine Entmietung der Häuser und anschließend eine teure Modernisierung einher. In sogenannten Milieuschutzgebieten zum Erhalt der Sozialstruktur, von denen es mittlerweile 58 gibt, gilt daher seit 2015 ein Umwandlungsverbot. Es umfasst jedoch diverse Ausnahmetatbestände, die rege genutzt werden.

Wenn etwa Wohneigentum zur Eigennutzung an Familienangehörige veräußert werden soll, müssen die Bezirke das genehmigen. Beliebtester Ausnahmetatbestand ist die Verpflichtung des Eigentümers, innerhalb von sieben Jahren Wohnungen nur an Mieter weiterzuveräußern.

Und das zeigt sich auch an den Zahlen. Denn trotz Umwandlungsverordnung wurden 2018 in den Milieuschutzgebieten 5200 Wohnungen umgewidmet. Immerhin waren das 2500 Wohnungen oder ein Drittel weniger als im Jahr davor. In den übrigen Stadtgebieten wurden 7600 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt - das waren 1000 Wohnungen oder 12 Prozent weniger als 2017.

„Dies zeigt, dass die Umwandlungsverordnung in den sozialen Erhaltungsgebieten maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Umwandlungsgeschehens für Berlin hat“, erklärte Lompscher. „Die Umwandlungsverordnung zeigt nachhaltig Wirkung und bleibt so neben der Genehmigungspflicht für Modernisierungen und dem Vorkaufsrecht eines der wichtigsten Instrumente, um die Bewohnerschaft in sozialen Erhaltungsgebieten vor Verdrängung zu schützen.“

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Lompscher zufolge soll die bislang bis März 2020 geltende Regelung um weitere fünf Jahre verlängert werden. „Ich begrüße außerdem, dass die Bezirke neue soziale Erhaltungsgebiete und Erweiterungen bestehender Gebiete vorbereiten und so die Umwandlungsverordnung noch breitere Anwendung finden wird“, erklärte die Senatorin.

Demnach wurden im Jahr 2018 rund 12.800 Wohnungen umgewandelt. Das waren 3500 Wohnungen oder gut ein Fünftel weniger als im Jahr davor. In sogenannten Milieuschutzgebieten zum Erhalt der Sozialstruktur gilt seit 2015 ein Umwandlungsverbot, das aber auch diverse Ausnahmetatbestände umfasst. Diese werden rege genutzt. (dpa)

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