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Größere Treffen im Freien bald wieder möglich: Der Berliner Senat hat weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen.

© imago images/Emmanuele Contini

Treffen im Freien, Masken, Einzelhandel: Diese Corona-Lockerungen gelten ab heute in Berlin

Für Veranstaltungen und private Treffen im Freien gelten ab dem 3. Juli in Berlin deutlich höhere Obergrenzen. Auch bei der Maskenpflicht gibt es Lockerungen.

Der Berliner Senat hat in der vergangenen Woche weitere Lockerungen der Infektionsschutzverordnung beschlossen – diese treten am Sonnabend, den 3. Juli, in Kraft. Private Veranstaltungen im Freien sind damit bald wieder mit bis zu 100 Anwesenden erlaubt.

Gestrichen wurde zudem die Begrenzung der Personenzahl bei privaten Treffen im Freien, sowie in Gaststätten und Kantinen. Die aktuelle Beschränkung auf zehn Personen aus maximal fünf Haushalten gilt dann nur noch für private Zusammenkünfte in Innenräumen.

Allerdings sei auch im Freien nicht alles möglich, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nach der Senatssitzung. „Wenn Leute sich privat im Park treffen, ist klar, das darf keine Vollversammlung eines Stadtteils sein.“ Als Orientierungsgröße gelte auch dort 100 Personen.

Die Ungeduld verstehe er, sagte Kollatz. Allerdings habe sich der Senat schon vor längerem auf Öffnungsschritte in einem 14-Tages-Rhythmus verständigt. Das Beispiel Lissabon, wo die Infektionszahlen durch die Verbreitung der Delta-Variante zuletzt deutlich gestiegen sind, zeige, dass dieses Vorgehen angebracht sei, sagte Kollatz.

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Ausweisdokumentation in Einzelhandel und Museen entfällt

Öffentliche Veranstaltungen im Freien sind ab 3. Juli mit bis zu 2000 Besucher:innen erlaubt. Eine Testpflicht gilt erst bei mehr als 500 Teilnehmenden.

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In geschlossenen Räumen dürfen dann bis zu 500 Personen anwesend sein. Gleiche Regelungen gelten für alle Sportveranstaltungen.

Auch die Hochschulen dürfen ab Juli wieder für den generellen Publikumsverkehr öffnen. Die Universitäten waren bislang bis auf ein paar Ausnahmen grundsätzlich nicht geöffnet, sagte Kollatz. Dies werde ab 3. Juli nun „bewusst auch umgekehrt“. Dadurch seien Nachholprogramme in den Semesterferien möglich, sagte Kollatz weiter.

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In Einkaufszentren und Geschäften geht künftig manches wieder etwas schneller: Die Pflicht zur sogenannten Anwesenheitsdokumentation wird aufgehoben.

Damit müssen die Kontaktdaten wie die Adresse des Kunden zum Beispiel beim Einkaufen im Elektronikmarkt nicht mehr per App oder schriftlich auf Papier erfasst werden. Diese Regelung gilt nicht nur für den Einzelhandel, sondern zum Beispiel auch für Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archive. Kollatz nannte die Entscheidung des Senats einen „wichtigen nächsten Schritt“.

Nur noch medizinische Maske im Fitnessstudio nötig

Lockerungen gibt es auch bei der Maskenpflicht: So sind künftig etwa in Fitness- und Tanzstudios, aber auch in Musikschulen oder bei Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule keine FFP2-Masken mehr vorgeschrieben, es reicht eine medizinische Gesichtsmaske.

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Beraten hat der Senat auch über Änderungen bei der Maskenpflicht beim Einkaufen. Die soll es aber nicht geben. Dort ist wie bisher vorgeschrieben, eine FFP2-Maske zu tragen.

Gute Nachrichten gibt es überdies von den Freibädern: Kinder bis einschließlich zwölf Jahren dürfen in Berlin während der Sommerferien in den Bädern der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) und den Pachtbädern kostenlos schwimmen. Dafür stellt der Senat den Bädern einen finanziellen Ausgleich von rund 760.000 Euro zur Verfügung, wie die Innenverwaltung nach dem Senatsbeschluss mitteilte. (mit dpa)

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