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Am Montag begann der Prozess gegen den 41-Jährigen, der im Oktober 2020 einen 13-Jährigen mit einem Messer ins Herz gestochen hatte.

© picture alliance/dpa

Tödliche Messerattacke im Berliner Monbijoupark: Angeklagter weist Tötungsabsicht nach Angriff auf 13-jährigen Mohammed zurück

Ende Oktober stach Gökhan Ü. dem 13-jährigen Mohammed mit einem Messer ins Herz. Er „wollte abwehren, keine tödliche Verletzung“, sagte der Angeklagte nun.

Eine Beinahe-Rempelei, eine Lappalie. Doch sie löste einen Streit aus, der für einen 13 Jahre alten Jungen in einem Tunnel am Monbijoupark tödlich endete. Der 41-jährige Gökhan Ü. hatte ein Messer gezogen. Als Angreifer sieht er sich allerdings nicht. Gewehrt habe er sich, erklärte Ü. am Montag zu Prozessbeginn am Landgericht. Er habe sich durch vier junge Leute bedroht gefühlt und einen Angriff abwehren wollen. „Ich habe keinen bewussten Stich gesetzt“, erklärte Ü. über seine Anwältin.

Mutter und Vater des getöteten Jungen saßen als Nebenkläger mit im Saal. Sie trugen weiße T-Shirts mit einem Foto ihres Sohnes, umrahmt von einem roten Herz. „Momo, wir vermissen dich“, die Aufschrift. Auch sein Bruder und seine Schwester waren unter den Zuhörern. Mohammed war sieben Jahre alt, als die Familie auf der Flucht vor dem Krieg in Syrien nach Deutschland kam. Sie hatten in einem palästinensischen Flüchtlingslager bei Damaskus gelebt. Momo sei vom Krieg traumatisiert gewesen, hieß es.

In der Halloween-Nacht war er in Mitte mit fünf oder sechs Freunden unterwegs. Hand in Hand mit einer 15-Jährigen ging Mohammed zunächst, hieß es nun. Im Tunnel zwischen James-Simon- und Monbijoupark, direkt unter der Stadtbahn, kam es zur Begegnung mit Gökhan Ü., der in Begleitung einer Frau war. Einem „Date“, wie er nun sagte.

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Mohammed habe auf sein Handy geschaut, sei unachtsam gewesen, heißt es in der Anklage. Es sei zu einer Beinahe-Rempelei mit der Begleiterin des 41-Jährigen gekommen, sie musste ausweichen. „Darüber erregte sich der Angeklagte.“ Nachdem einige Begleiter des 13-Jährigen hinzugetreten seien, habe Ü. ein Messer gezogen. Der zehn Zentimeter tiefe Stich durchdrang Mohammeds Herz, er starb noch am Tatort.

Gökhan Ü. stellte sich zwei Tage später bei der Polizei

Ein 22-jähriger Begleiter des Jungen habe Ü. festhalten wollen. Laut Anklage setzte Ü. erneut sein Messer ein und verletzte Ahmed S. schwer im linken Brustbereich. Gökhan Ü., gelernter Fleischer, hatte sich zwei Tage später bei der Polizei gestellt. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Vorwürfe, die er zurückwies. Ja, er habe den Jungen angesprochen, weil er eine Entschuldigung erwartet habe, hieß es weiter in seiner Erklärung. „Ich fand sein Verhalten respektlos.“ Nicht aggressiv, sondern eher „oberlehrerhaft“ habe er sich an den Jungen gewandt. Der aber sei in Gesichtsausdruck und Tonlage sofort „unheimlich aggressiv“ aufgetreten.

„Vier junge Männer standen mir gegenüber“

Da sei auch er laut geworden. „Weitere Jugendliche stellten sich zu meinem Streitpartner.“ Er habe sich bedroht gefühlt. „Vier junge Männer standen mir gegenüber“, alle „aufgebracht“.

Ü. ist vorbestraft wegen Körperverletzung. Er sagte nun, er könne wegen seiner Erfahrungen mit Auseinandersetzungen einschätzen, „was für ein Typ vor mir steht“. Er habe das Messer gezogen in der Hoffnung, die Gegner würden sich dann zurückziehen. Ein größerer Jugendlicher aber habe in seine Richtung geschlagen – „ich wollte abwehren, keine tödliche Verletzung“.

Was geschehen ist, tue ihm „wahnsinnig leid“. Auch er sei ein Vater und könne den Schmerz der Eltern nachvollziehen. Die Nebenkläger hörten es regungslos. Der Prozess wird Freitag fortgesetzt.

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