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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Berlin-Kreuzberg: Tödlich vom Lkw erfasst: 4000 Euro Geldstrafe für Fahrer

Der Prozess um den Tod eines 80-jährigen Radfahrers endet für den Lkw-Fahrer mit einer Geldstrafe. Das Gericht ging von einem "geringeren Fehler" aus.

Der 80 Jahre alte Radfahrer trug eine gelbe Weste. Er hätte eigentlich gut zu sehen sein müssen. Doch Lkw-Fahrer Michal S. nahm ihn nicht wahr, als er mit seinem Sattelzug von der Yorckstraße in den Mehringdamm in Kreuzberg einbiegen wollte. „Ich fuhr ganz langsam“, sagte der 31-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Er fahre stets vorsichtig. „An dem Tag aber habe ich offensichtlich einen notwendigen Blick versäumt.“ S. machte sich der fahrlässigen Tötung schuldig. Er soll knapp 4000 Euro Strafe zahlen.

Es ist gegen 19.10 Uhr, als Michal S. am 25. März 2017 zum Rechtsabbiegen ansetzte. Parallel fuhr auf dem Radweg der Mann in der gelben Weste. Er wollte auf der Yorckstraße bleiben. Auf den Sattelzug soll er noch reagiert haben mit einer Ausweichbewegung. Es reichte nicht. Der 80-Jährige wurde überrollt. Er starb am Unfallort.

„Ich habe den Mann einfach nicht gesehen.“

„Ich bedauere das außerordentlich“, sagte der Angeklagte. „Ich habe den Mann einfach nicht gesehen.“ Durch eine Baustelle sei die Kreuzung auch noch verengt gewesen. Er habe mit seinem großen Wagen einen weiteren Bogen schlagen müssen. Als er ein „lautes Knirschen“ hörte, habe er sofort angehalten. „Ich dachte, ich hätte ein Auto oder eine Bake getroffen.“ Dann habe er eine Person unter dem Tank seines Sattelzuges gesehen. „Ich war geschockt.“ Zwei Wochen habe er sich in kein Fahrzeug setzen können.

Zeugen sagten, der Lkw habe sich tatsächlich langsam bewegt - "in Schritttempo". Ein technischer Gutachter, der die Daten des Tachometers ausgelesen hatte, bestätigte das. Und er stellte fest, dass S. vor dem Abbiegen nicht angehalten hatte. Dann hätte er – entsprechend seiner Sorgfaltspflicht – in die Außenspiegel gesehen und den Radfahrer wahrgenommen, hieß es.

Der Richter stellte nur ein "fehlerhaftes Verhalten im unteren Bereich fest"

„Er wusste um den toten Winkel“, so die Staatsanwältin. S. hätte den Unfall vermeiden können. Allerdings sei er nicht einer, „der mit seinem Lastwagen um die Kurve brettert“. Und keiner, der alkoholisiert am Steuer saß. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht sei – rechtlich betrachtet – relativ geringfügig. „Aber mit schrecklicher Folge.“ Die Anklage forderte 120 Tagessätze zu je 53 Euro (6360 Euro). Für 60 Tagessätze sprach sich der Verteidiger aus.

Fahrlässige Tötung kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei Unglückfällen wie diesem wird berücksichtigt, dass es oft ein „kurzes Versagen“ im Straßenverkehr mit dramatischen Folgen ist. Und ein Albtraum auch für jene, die plötzlich zu Tätern wurden.

Der Richter entschied auf eine Strafe von 75 Tagessätzen zu je 53 Euro (3975 Euro). Es sei ein „geringerer Verstoß, ein fehlerhaftes Verhalten im unteren Bereich“. S. hätte noch einmal halten und in die Spiegel sehen müssen.

Kerstin Gehrke

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