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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Strafverkündung am Berliner Landgericht: Nach tödlichem Raubüberfall auf Hausbesitzer - Langjährige Haftstrafen

Mitten in der Nacht sollen die Männer den 57-Jährigen in seinem Haus überfallen und getötet haben. Das Gericht verurteilte die Täter nun zu Haftstrafen.

Nach dem tödlichen Raubüberfall auf einen 57-Jährigen in seinem Reihenhaus in Berlin-Wannsee sind drei Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Ein 32-Jähriger erhielt wegen Mordes elf Jahre - er sei die treibende Kraft des Einbruchs gewesen und habe brutal auf das Opfer eingeschlagen, begründete das Berliner Landgericht am Dienstag.

Zudem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Gegen zwei 28- und 29-jährige Angeklagte ergingen wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung jeweils sechs Jahre Haft.

„Die Angeklagten hatten erhebliche Beute im Visier“, hieß es weiter im Urteil. Das Opfer aber sei finanziell bescheiden ausgestattet gewesen. Etwas Schmuck „und ganze 150 Euro Bargeld erbeuteten sie“. Die massiven Schläge gegen den schmächtigen Mann, der allein in dem von seinem Vater geerbten Reihenhaus lebte, seien ein Exzess gewesen.

Weil das Gericht einem Gutachten folgte und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des 32-Jährigen ausging, wurde keine lebenslange Haftstrafe verhängt. 

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Die drei Angeklagten sollen in der Nacht zum 23. März 2021 über die Terrassentür in das Reihenhaus des 57-Jährigen eingebrochen sein. Kurz zuvor habe der 32-Jährige über seine Freundin gehört, dass es dort angeblich einen „Tresor mit Goldbarren“ gebe, so das Gericht. „Er fasste den Entschluss, einen Einbruch zu begehen.“ Zwei seiner Bekannten habe er als Komplizen gewonnen. 

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Als die Terrassentür mit einem Stein eingeschlagen wurde, habe sich der gesundheitlich angeschlagene und abgemagerte Hausbesitzer in das Treppenhaus begeben, hieß es weiter im Urteil. Der 32-Jährige habe das Opfer sofort „mit unglaublicher Brutalität“ attackiert.

Der 28-jährige Angeklagte hatte gestanden. Seine Aufklärungshilfe sei strafmildernd berücksichtigt worden, so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von acht bis 14 Jahren beantragt. Die Verteidiger der 32- und 28-Jährigen stellten keine konkreten Strafanträge, die Anwälte des 29-Jährigen plädierten auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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