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Immer wieder gibt es Streit um dieses Stück Stoff.

© imago images/Michael Weber

Steter Tropfen höhlt den Stein: Maskenmuffel ruhig mal ermahnen

Unsere Kolumnistin beantwortet Leserfragen. Dieses Mal: Wie ermahne ich Leute, die sich offensichtlich nicht ans Gesetz halten?

Soll ich Menschen, die bewusst gegen das Gesetz oder Corona-Verordnungen verstoßen, ansprechen oder sogar anzeigen, obwohl ihnen ihre Tätigkeiten unter Umständen vielleicht guttun oder ihnen finanziell durch die Krise helfen? Beispielsweise Leute ansprechen, die Baumzweige abreißen, anstatt sich Blumen zu kaufen, oder Gastwirte, die die Abstände der Tische über das genehmigte Maß öffentlichen Straßenlands soweit erweitern, dass zwar Abstand ist, aber Fußgänger kaum noch durchkommen? Oder wie sieht es mit Fahrgästen aus, die im Bus keine Maske tragen?

Wenn andere, auch Unbekannte, sich ganz offensichtlich falsch verhalten, ist es immer richtig, sie darauf aufmerksam zu machen. Er kostet allerdings Überwindung. Und der Erfolg ist nicht garantiert. Das Maskenbeispiel bewegt Sie nicht allein, viele stören sich an den Verweigerern.

Allerdings muss man sich eben erstmal dazu durchringen, einen offensichtlich rücksichtslosen und unvorsichtigen Menschen im Bus oder in der Bahn aus nächster Nähe anzusprechen. Damit bringt man sich selber unter Umständen auch in Gefahr.

Wer sich unter lauter Maskenträgern ohne Schutz nicht sowieso asozial fühlt und auch das Bußgeld nicht fürchtet, wird von der Ermahnung einer unbekannten Frau zudem wohl kaum zu beeindrucken sein. Trotzdem ist es richtig, sich zu überwinden und wenigstens eine kurze Bemerkung zu machen.

Steter Tropfen höhlt den Stein. Wenn viele sich so verhalten würden, könnte man rücksichtsloses Verhalten sicher insgesamt etwas verringern.

Auch die Gastwirte und die Blumenwilderer sollten Sie ansprechen, wenn Ihnen das Verhalten als wirklich eindeutig sittenwidrig aufstößt. Zurückhaltender wäre ich mit Anzeigen. Der Maskenverweigerer, der es verdient hätte, wird Ihnen kaum seinen Namen und seine Adresse verraten. Da wäre es also gar nicht so einfach möglich, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Gleiches gilt für den Zweigedieb. Der Gastwirt hingegen kann Ihnen nicht entweichen, aber ich würde zunächst abwarten, ob er auf eine Ermahnung reagiert und alles Weitere auch von seiner Reaktion abhängig machen.

Bitte schicken Sie Ihre Fragen mit der Post (Der Tagesspiegel, „Immer wieder sonntags“, 10876 Berlin) oder mailen Sie diese an: meinefrage@tagesspiegel.de

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