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Bildungssenatorin Scheeres (l), Gregor Seyffert (m), Künstlerischer Leiter Ballettschule und Ralf Stabel (r) 2017.

© dpa/Christophe Gateau

Update

Staatliche Ballettschule Berlin: Ein Tanzwissenschaftler will Schulleiter bleiben

Bei der Aufarbeitung der Ballettschulaffäre kommen immer mehr obskure Details ans Licht. Am Montag war das Arbeitsgericht Schauplatz der Auseinandersetzung.

Eine Eliteschule ist immer etwas Besonderes – im Fall der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik liegt die Sache allerdings nicht nur im besonderen, sondern sogar im einzigartigen Bereich. Das wurde am Montag deutlich, als die Freistellung des Leiters Ralf Stabel vorm Arbeitsgericht verhandelt wurde: Er will seine am 27. Februar erfolgte Freistellung nicht hinnehmen.

Stabel wird, wie berichtet, vorgeworfen, dass es unter seiner Leitung zu Kindeswohlgefährdungen gekommen sei. Zudem habe er zugelassen, dass „eine Kultur der Angst“ geherrscht habe, und er habe die schulgesetzlich vorgeschriebene Einbindung der Gremien unterlaufen. Sein Anwalt führte dazu aus, dass es sich um eine „Vorverurteilung“ seines Mandanten handele, da er von der Expertenkommission, die die Vorwürfe Anfang Mai bestätigt hatte, nicht gehört worden sei.

Allerdings versäumte es der Anwalt der Senatsverwaltung für Bildung während des Einigungsversuchs am Montag darauf hinzuweisen, dass es wohl nicht an der Kommission gelegen habe, dass kein Gespräch mit Stabel zustande kam: Kommissionsleiter Klaus Brunswicker hatte im Gegenteil betont, dass Stabels Seite wochenlang auf kein Terminangebot eingegangen sei.

Eine Schule mit angeschlossenem Bachelor

Der Anwalt Stabels nannte in der kurzen Verhandlung ein Detail, das in der Aufarbeitung der Ballettschulaffäre noch von einiger Bedeutung sein dürfte. Er wies nämlich darauf hin, warum es schwierig werden dürfte, eine vergleichbare Aufgabe für seinen Mandanten zu finden, der Tanzwissenschaftler sei und kein Lehrer.

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Dies ist selbst für eine Eliteschule außergewöhnlich, und selbst im Berufsschulbereich, wozu die Ballett- und Artistikschule formal gehört. Dass Stabel die Stelle dennoch bekam, ist somit ein Hinweis darauf, dass die Senatsverwaltung ihn unbedingt haben wollte: Wohl wissend, dass ein Tanzwissenschaftler - vor allem: Tanzhistoriker - weder gelernt hat, mit Kindern ab zehn Jahren umzugehen noch das Abitur abzunehmen. Konsequenterweise wurde die Schule in der Folge immer mehr von einer Schule zu einer Tanzinstitution – mitsamt einem Bachelorstudiengang „Bühnentanz“, in dem Stabel und der Künstlerische Leiter der Ballettschule, Gregor Seyffert, als Professoren zum Einsatz kamen. Auch von dieser Aufgabe sind beide freigestellt.

Eine einzigartige Arbeitsstelle

Da es als unmöglich gilt, jenseits der Staatlichen Ballettschule einen ähnlich konstruierten Einsatzort im Berliner öffentlichen Dienst zu finden, war für eine gütliche Einigung am Montag kein Spielraum. Der nächste Verhandlungstermin ist im September. Bis dahin sollen sich beide Seiten schriftlich äußern.

Seyfferts Termin vor dem Arbeitsgericht ist für den 18. Mai angesetzt. Auch er geht gegen seine Freistellung vor.

Stabel hatte schon im Vorfeld versucht, mit einem Eilantrag seine mit einem Hausverbot kombinierte Freistellung zu beenden. Damit war er mangels Eilbedürftigkeit, wie das Gericht befand, in zwei Instanzen gescheitert.

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