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Eine Reinigungskraft. (Symbolfoto)

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Exklusiv

„Sozial extrem unfair“: Berliner SPD will Mindestlohn von 13 Euro auch ohne Zulagen erreichen

Bislang können Zuschläge mit dem Grundstundenlohn verrechnet werden. Profitieren könnten etwa Mitarbeiter von Charité-Tochterfirmen und Auftragnehmer der öffentlichen Hand.

Für zahlreiche Beschäftigte in Berlin könnte sich bald das Einkommen erhöhen. Denn die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Antrag zum Landes- und Vergabemindestlohn ohne Zulage beschlossen. Das entsprechende Papier liegt dem Tagesspiegel vor. Darin heißt es, das Mindestlohngesetz für das Land Berlin sowie das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sollten so geändert werden, dass Zuschläge und Zulagen nicht auf die Berechnung des Landes- sowie Vergabemindestlohns angerechnet werden dürfen.

Bislang können Zulagen wie Feiertags- oder Nachtzuschläge sowie Gefahren- oder Überstundenzulagen auf den eigentlichen Mindestlohn angerechnet werden. Konkret bedeutet das, dass der Stundenlohn niedriger liegen kann als die eigentlich festgelegten 13 Euro. Das betrifft derzeit etwa Beschäftigte von Charité-Tochterfirmen. In der Begründung des SPD-Antrags heißt es, diese Praxis sei „sozial extrem unfair“. Es würden so praktisch diejenigen bestraft, die viele Zulagen etwa durch Feiertagsarbeit erhielten.

„Es ist eine Frage des Anstands und des Respekts, dass die Leute, wenn sie für das Land Berlin arbeiten, fair bezahlt werden“, sagte SPD-Fraktionschef Raed Saleh dem Tagesspiegel dazu. Der Mindestlohn müsse sich auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunde beziehen.

CDU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass der Landes- und Vergabemindestlohn „der Grundstundenlohn ohne weitere Zulage“ sein soll und das Gesetz dementsprechend angepasst wird. Zugutekommen würde diese Neuregelung nicht nur den Beschäftigten der Charité-Tochterfirmen, sondern auch den Angestellten von Unternehmen, die im Auftrag der öffentlichen Hand agieren.

Nach Wunsch der SPD-Fraktion soll der Senat dem Abgeordnetenhaus bis Ende September einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Vorher muss aber die CDU dem Vorhaben in der nun vom Koalitionspartner ausgestalteten Form zustimmen. Hier könnte es noch zu Detailabstimmungen kommen.

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