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Der im Grundgesetz verankerte Schutz des Sonntags verbietet regelmäßige Sonntagsöffnungen.

© Kitty Kleist-Heinrich

Senat zur Sonntagsöffnung in Berlin: "Für eine Änderung sehe ich keine Notwendigkeit"

Das Berliner Ladenöffnungsgesetz regelt, wann ein Verkauf von Waren sonntags möglich ist: ausnahmsweise. Staatssekretär Boris Velter möchte das beibehalten.

Berlin ist die Shopping-Metropole der Republik: Berlinerinnen und Berliner genauso wie Gäste der Stadt nutzen gerne die vielseitigen Einkaufsmöglichkeiten hier – auch sonntags. In regelmäßigen Abständen wird deshalb gefragt: Warum können am Sonntag nicht alle Geschäfte geöffnet sein? Die Antwort darauf ist so einfach wie folgenschwer: weil die Sonntagsruhe durch unsere Verfassung ganz besonders geschützt ist. Unser Grundgesetz lässt nur wenige Ausnahmen zu, wo am Sonntag gearbeitet werden darf.

Boris Velter ist Staatssekretär der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Boris Velter ist Staatssekretär der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

© Promo

2010 musste das Berliner Ladenöffnungsgesetz aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils schon einmal wegen nicht ausreichender Beachtung dieses Schutzes korrigiert worden. Weder Bezirke noch das Land Berlin können hier autonom substanzielle Änderungen beschließen. Das Grundgesetz kann man ändern, allerdings braucht man dafür eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat. Das muss man wissen, wenn man entsprechende Forderungen erhebt. Und übrigens auch, dass ein prinzipielles Aufheben der Sonntagsruhe potentiell alle Arbeitsplätze und Branchen betreffen würde, nicht nur den Einzelhandel.

 Es geht nicht um vermeintlich antiquierte Forderungen

Gerade dieser Punkt wird in der Debatte gerne vergessen. Und hier geht es nicht um vermeintlich antiquierte Forderungen von Kirche und Gewerkschaften. Denn ob tatsächlich eine Mehrheit sich wünscht, nicht nur sieben Tage, 24 Stunden im Kiez einkaufen zu können, sondern im Zweifel auch arbeiten zu müssen, dürfte fraglich sein. Denn warum sollten Spätverkaufsstellen sonntags offen bleiben, aber keine Bürgerämter, Architekturbüros oder Reparaturwerkstätten? Diese Debatte würde sicherlich folgen.

 "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung"

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben nicht zufällig sondern ganz bewusst Sonntage „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ festgelegt. Ich halte die Berliner Rechtslage für ausgewogen – die schafft eine gute Balance zwischen den Anforderungen der Gäste einer Metropole, den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Interessen der Beschäftigten. Wer in Berlin - auch in Randzeiten - einkaufen will, kann das besser tun, als in jeder anderen Stadt Deutschlands. Für eine Änderung sehe ich deshalb keine Notwendigkeit.

Boris Velter ist Staatssekretär der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen.

Boris Velter

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