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Bargeld in dem Neuköllner Lokal.

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„Selten werden Spielrunden in flagranti entdeckt“: Polizei hebt Glücksspiel-Zockerei in Berliner Lokal aus

Im Laden eines namhaften Clans in Neukölln trafen sich Männer zum Zocken. Beamte fanden fast 16.000 Euro – das sei noch wenig. Oft gehe es auch um Luxusautos.

Wieder mal ein Einsatz in Neukölln, wieder ein Lokal mit blickdichten Fenstern, wieder soll dahinter ein bekannter Clan stehen. In der Nacht zu Samstag entdeckte das lokale Ordnungsamt einen Gewerberaum im Norden des Bezirks.

In dem Laden befanden sich 20 Männer, die offenbar dem Glücksspiel mit Würfeln und Karten frönten. Das muss üblicherweise angemeldet und lizenziert werden. Ging es zunächst um den Jugend- und Nichtraucherschutz, riefen die Beamten bald die Kollegen von der Polizei: Insgesamt wurden fast 16.000 Euro in bar gefunden, das meiste davon vorübergehend konfisziert.

„Es geht beim illegalen Glücksspiel oft um viel höhere Summen, auch Fahrzeugbriefe hochwertiger Autos dienen als Einsatz“, sagte ein Kenner des Vorgangs. „Selten werden diese Spielrunden in flagranti entdeckt.“

Nach Tagesspiegel-Informationen steht hinter den Betreibern des Lokals der Al-Zein-Clan. Die Großfamilie ist bundesweit bekannt, einzelne Zweige des Clans gibt es in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, zudem werden Kontakte zu entfernteren Verwandten in Schweden und Libanon und die Türkei gepflegt.

Von dort sollen viele der Familienmitglieder stammen. Mahmoud Al-Zein, in zahlreichen Berichten als „Pate von Berlin“ bezeichnet, reiste 2021 aus Deutschland in die Türkei aus. Das erste Mal war er 1988 ausgewiesen worden, konnte aber trotz Verurteilungen stets bleiben.

Obwohl miteinander verwandt, schreiben sich einige Angehörige mitunter El-Zein, was damit zu tun hat, dass die Transkription aus dem Arabischen nicht einheitlich vollzogen wurde. In Berlin fielen Männer aus der Großfamilie etwa 2014 auf, als sie die Ju­we­lier-Ab­tei­lung des Lu­xus-Kauf­hau­ses KaDeWe überfielen. In 2015 heuerte ein Mann aus dem Clan einen Auf­tragsmörder­ an, um einen Ne­ben­buh­ler töten zu lassen.

Das Bundeskriminalamt definierte Clan-Kriminalität als die Begehung von Straftaten durch Angehörige abgeschotteter Subkulturen, die von verwandtschaftlichen Beziehungen und einer gemeinsamen ethnischen Herkunft geprägt sind. Dazu kämen oft: eine starke Ausrichtung auf eine patriarchalisch-hierarchische Familienstruktur und das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen.

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