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Laut dem neuen Gesetz dürfen Läden mit weniger als 800 Quadratmeter Fläche nur noch maximal 40 Kund:innen gleichzeitig reinlassen.

© Christoph Soeder/dpa

Neue Regeln beim Einkaufen in Berlin: Seit Samstag weniger Kunden erlaubt – auch in Supermärkten

Nur noch halb so viele Kunden wie bislang dürfen die Berliner Geschäfte gleichzeitig betreten, so das neue Bundesgesetz. Lange Schlangen sind zu erwarten.

Mit Inkrafttreten des verschärften Infektionsschutzgesetzes des Bundes am Sonnabend gelten im Einzelhandel neue Beschränkungen – auch in Geschäften für den Alltagsbedarf wie Supermärkten. Dem neuen Gesetz zufolge dürfen Läden mit weniger als 800 Quadratmeter Fläche nur noch maximal 40 Kund:innen gleichzeitig hereinlassen.

Die neue von Bundestag und Bundesrat beschlossene Regel sieht vor, dass sich in kleineren Geschäften nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf. Ist die Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter, stehen jedem Kunden 40 Quadratmeter zur Verfügung. Die Regel ist demnach im Verhältnis Kunde/Fläche noch strenger, eine Obergrenze wiederum ist nicht formuliert.

Die bisher in Berlin geltenden Regeln waren weniger streng. Sie sahen vor, dass in Geschäften unter 800 Quadratmetern ein Kunde pro zehn Quadratmeter begrüßt werden durfte, über 800 Quadratmetern galt die Regel von 20 Quadratmetern pro Kunde. Dem Bundesgesetz entsprechend dürfen künftig nur noch halb so viele Kunden in die Geschäfte wie bislang. Zu erwarten sind Schlangen – zumindest zu Stoßzeiten.

Eine schlechte Nachricht enthält die Gesetzesverschärfung darüber hinaus für Tabak- und Schreibwarenläden. In der Liste der Ausnahmen für Geschäfte, die auch oberhalb einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche „normal“ geöffnet haben dürfen, tauchen sie nicht mehr auf. Sie müssen damit ab dem heutigen Samstag negative Tests sowie einen Termin ihrer Kund:innen verlangen. Zahlreiche Inhaber der Geschäfte dürfte diese Nachricht überraschen.

Für Fahrradhändler und -werkstätten wiederum soll sich zumindest zunächst nichts ändern. Dienstleistungen sind laut einer Gegenüberstellung von alten und neuen Regeln der Senatskanzlei in der Gesetzesbegründung nicht explizit erfasst. Deshalb dürfen diese Geschäfte weiterhin öffnen.

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Die Regelung für die Berliner Schulen wurde am Freitag von einem Sprecher der Bildungsverwaltung konkretisiert. Demnach müssen die Schulen schließen, sobald die vom Robert-Koch-Institut herausgegebenen Inzidenzwerte die Marke von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten. Ist das der Fall, bleibt den Schulen „bis zum übernächsten Tag“ Zeit, die Vorgaben – sprich die Schließung – umzusetzen.

Aus Senatskreisen hieß es am Freitag, dass eine Schließung der Schulen beziehungsweise eine Rückkehr in den Unterricht von zu Hause aus nicht von einem Tag auf den nächsten, sondern möglichst zum Start der darauffolgenden Unterrichtswoche umgesetzt werden solle. Unter die Drei-Tage-Regel fallen aber auch Wochenenden. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI bei 135, sodass Bildungsverwaltung und Senatskanzlei optimistisch waren, Schulschließungen vorerst nicht verhängen zu müssen. Geöffnet werden dürfen die Schulen erst dann wieder, wenn der Wert von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

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