zum Hauptinhalt
EIn Schüler meldet sich. (Symbolbild)

© imago/Gerhard Leber/imago/Gerhard Leber

Schüler fotografierte heimlich Lehrer: Berliner Gericht bestätigt Verweis für Achtklässler

Aus Langeweile fotografierte er seinen Lehrer und verschickte die Bilder an eine unbekannte Person. Die Konsequenzen muss der Achtklässler akzeptieren, urteilte das Gericht.

Weil er seinen Lehrer heimlich im Unterricht fotografiert hat, muss ein Berliner Schüler einen schriftlichen Verweis hinnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Damit blieb eine Klage des Schülers ohne Erfolg, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Damit muss der Achtklässler akzeptieren, dass der Verweis auf dem Schuljahreszeugnis vermerkt ist.

Nach Angaben des Gerichts hatte der Schüler aus Langeweile den Lehrer fotografiert und die Bilder an eine unbekannte Person gesendet. Die Fotos wurden dann über Nachrichtendienste in der Schülerschaft der Schule weiterverbreitet. Es kam zur Klassenkonferenz. Diese beschloss nach Gerichtsangaben einstimmig, dem Schüler einen schriftlichen Verweis zu erteilen, und mehrheitlich, den Verweis auf dem Schuljahreszeugnis einzutragen.

Weil sein Widerspruch dagegen erfolglos blieb, zog der Schüler vor Gericht. Das hatte an dem Handeln der Schule jedoch nichts zu beanstanden. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false