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Die Staatliche Ballett- und Artistikschule ging aus zwei Spezialschulen der DDR hervor.

© promo

Update

Überraschende Personalentscheidung: Scheeres sucht neue Leitung für die Staatliche Ballettschule Berlin

Noch bevor das Ergebnis der Expertenkommission vorliegt, schafft die Senatorin Tatsachen. Neue Fakten zur Belastung der Schüler durch Auftritte.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) rechnet offenbar nicht mehr mit der Rückkehr des „vorübergehend freigestellten“ Leiters der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik Berlin, Ralf Stabel. Seine Stelle wurde neu ausgeschrieben und soll "schnellstmöglich nach Freiwerden" besetzt werden.

Das ist dem Amtsblatt von Berlin zu entnehmen, das am Freitag veröffentlicht wurde.

Ausgeschrieben ist dort auch die Stelle von Stabels Stellvertreterin, die im Februar nicht freigestellt worden war, sondern weiterhin die Geschäfte führte. Beides kommt zum jetzigen Zeitpunkt überraschend: Bisher war davon ausgegangen worden, dass Scheeres erst den Bericht der Expertenkommission abwarten würde, die die Vorwürfe gegen die Schulleitung aufklären und Vorschläge für Strukturveränderungen unterbreiten sollte. Ein erster Zwischenbericht ist aber erst für Ende April angekündigt.

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Es gilt als wenig wahrscheinlich, dass Stabel von sich aus das Feld räumt: In seiner persönlichen Erklärung vom 17. Februar hieß es: „Die vorübergehende Freistellung erfolgte nicht, weil ich meine Dienstpflichten verletzt hätte oder weil andere von mir zu vertretende Gründe vorliegen“. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass er sich juristisch gegen die Ausschreibung seiner Stelle zur Wehr setzen wird.

Tatsachen hatte Scheeres schon in den vergangenen Tagen geschaffen: Sie setzte die Leiter zweier Oberstufenzentren vorübergehend als neue „Schulleiter vor Ort“ ein. Das wurde bereits als Hinweis darauf gewertet, dass die Schule personell neu aufgestellt werden soll, und bis dahin die Unterstützung durch erfahrene Kräfte als unabdingbar angesehen wird.

Neue Vorwürfe - neue Zahlen

Den Freistellungen vorausgegangen waren wie berichtet massive Beschwerden und Vorwürfe im Hinblick auf eine „Kultur der Angst“, Body-Shaming und Überlastung der Schüler. Der RBB hatte sie Ende Januar publik gemacht. Die Vorwürfe hinsichtlich einer Überlastung hatten in den vergangenen Tagen bereits neue Nahrung erhalten. Denn die Inanspruchnahme der Schüler durch Auftritte hat im Laufe der Jahre erheblich zugenommen.

Dies belegt eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Paul Fresdorf und Maren Jasper-Winter. Zur Anzahl der Auftritte von Schülern der Staatlichen Ballettschule Berlin (SBB) schreibt Bildungsstaatssekretärin Beate Stoffers (SPD), dass sich die „Einsatzhäufigkeit“ zwischen 2015 und 2019 etwa verdoppelt habe – auf maximal 28 pro Jahr – zuletzt etwa beim Staatsballett Berlin in der Inszenierung „La Bayadère“ Unter den Linden. Vorangegangen waren im Dezember und Januar zahlreiche Auftritte der Kinder im "Nussknacker".

Kinderschutz? Die Bildungsverwaltung will die Genehmigungsverfahren für abendliche Auftritte überprüfen.
Kinderschutz? Die Bildungsverwaltung will die Genehmigungsverfahren für abendliche Auftritte überprüfen.

© Kitty Kleist-Heinrich

Zur Frage nach der Genehmigung solcher öffentlichen Auftritte gibt Stoffers an, dass ein Schreiben des zuständigen Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) von 2011 vorliege, wonach solche Auftritte „nicht gesondert genehmigungspflichtig“ seien.

Müssten Eltern, Arzt, Schule und Jugendamt einbezogen werden?

Diese pauschale Aussage verwundert allerdings nicht nur die besorgten Eltern. Denn für die jüngeren Schüler von zehn oder zwölf Jahren zählt das LAGetSi auf seiner Homepage sehr strenge Bedingungen auf: Eltern, Arzt, Schule und Jugendamt müssten demnach zustimmen, wenn Kinder auftreten.

Umso überraschter waren Eltern über eine Mail, die sie am Donnerstag vom LAGetSi bekamen, nachdem die FDP-Anfrage bekannt geworden war. Diese Eltern hatten sich schon Anfang Februar an das LAGetSi gewandt und seither auf Antwort gewartet.

Auftritte an der Oper werden als "Betriebspraktikum" eingeordnet

Aus der Mail geht hervor, dass die Aufritte an der Staatsoper als "Betriebspraktikum" definiert werden. Aus dieser Definition ergibt sich dann alles Weitere. Die entscheidenden Passagen, die der LAGetSi-Sachbearbeiter den Eltern schrieb, lauten mit Bezug auf das Jugendarbeitsschutzgesetz sinngemäß:

  • Die Auftritte der Ballettschüler erfolgen im Zuge von für die Ausbildung notwendigen Berufspraktika.
  • Das Verbot der Beschäftigung von Kindern gelte "nicht für die Beschäftigung im Rahmen eines Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht".
  • Da also diese Beschäftigung nicht verboten sei, bedürfe es "für einzelne Auftritte auch keiner Ausnahme" gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Ebenso bedürfe es auch keiner „generellen Ausnahmegenehmigung“ durch das LAGetSi.
  • Somit sei "die Handlungsweise der SBB, Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche ohne Genehmigung durch das LAGetSi auftreten zu lassen, rechtskonform".

Diese Auskunft widerspricht allerdings dem, was betroffene Eltern und Kritiker der vielen Kinderauftritte erwartet hatten. Auch Jasper-Winter war noch am Mittwoch davon ausgegangen, „dass offensichtlich weder die abendlichen Einsätze der Kinder im Einzelfall genehmigt noch die Ruhebestimmungen beachtet wurden“. Sie schlussfolgerte daraus, dass „Senat hier seit Jahren nicht genau hingeschaut“ habe.

Informiert über die Mail des LAGetSi durch den Tagesspiegel wertete Jasper-Winter die Etikettierung von Aufführungen als „Betriebspraktika“ als „Ausrede“. Im übrigen gelte das Jugendarbeitsschutzgesetz auch für Betriebspraktika, ist Jasper-Winter überzeugt.

Die Senatsverwaltung will das Verfahren "überprüfen"

Ob die Bildungsverwaltung die gehäuften Aufführungen der Kinder - etwa in der Adventszeit - tatsächlich als so selbstverständlich begreift wie die Ballettschule und das LAGetSi, ist zurzeit nicht klar. Möglicherweise sind auch ihr inzwischen Zweifel gekommen. Darauf könnte die Tatsache deuten, dass Staatssekretärin Stoffers in ihrer Antwort ankündigte, das Genehmigungsverfahren zu „überprüfen“.

 

Am Mittwoch geht es vor Gericht unter anderem um die Doppelbelastung der Schüler durch abendliche Auftritte - etwa an der Staatsoper - und morgentlichen Unterricht.
Am Mittwoch geht es vor Gericht unter anderem um die Doppelbelastung der Schüler durch abendliche Auftritte - etwa an der Staatsoper - und morgentlichen Unterricht.

© Mike Wolff

Nur ein Bruchteil der Schüler bleibt die ganze Schulzeit

Durch die FDP-Anfrage kam aber noch mehr heraus und zwar, dass 2007 zwar 25 Schüler die Ausbildung angefangen, aber nur zehn von ihnen abgeschlossen hatten. Diese Tendenz veränderte sich nicht. Vergangenes Jahr waren von 33 Schülern nur elf übrig. Freiwerdende Plätze werden oftmals durch Schüler aus dem Ausland aufgefüllt.

Dieser Aspekt wurde in der Vergangenheit nicht thematisiert. Selbst im Schulinspektionsbericht spielte er keine Rolle: "Niemand wollte der Schule zu nahe treten", mutmaßt ein Lehrer. Daher seien kritische Aspekte unter den Teppich gekehrt worden. Stattdessen lobten die Inspekteure die Schule und ihren Schulleiter Ralf Stabel ausdrücklich.

Die Staatliche Ballettschule beginnt mit der fünften Klasse. Dann sind die Kinder neun oder zehn Jahre alt.
Die Staatliche Ballettschule beginnt mit der fünften Klasse. Dann sind die Kinder neun oder zehn Jahre alt.

©  Stephanie Pilick/dpa

Ein Aushängeschild der Bildungsverwaltung

Daher verwunderte es auch nicht weiter, dass Scheeres den Beginn ihrer zweiten Amtszeit Anfang 2017 nutzte, um durch die Gründung eines Landesjugendballetts zu glänzen, das an der Schule angebunden ist. Der ehemalige künstlerische Leiter der Schule, der legendäre Tänzer Gregor Seyffert, übernahm die Leitung des Landesjugendballetts. Seine Stelle wurde am Freitag nicht im Amtsblatt ausgeschrieben.

Die Trägerschaft der Schule liegt direkt bei der Bildungsverwaltung - wie auch die der anderen Eliteschulen Berlins. Damit wäre auch für die Beseitigung möglicher Missstände an der Schule direkt die Senatsverwaltung für Bildung zuständig.

Senatorin Scheeres hatte sowohl Ralf Stabel (r.) als auch dem Landesjugendballett-Leiter Seyffert gekündigt.
Senatorin Scheeres hatte sowohl Ralf Stabel (r.) als auch dem Landesjugendballett-Leiter Seyffert gekündigt.

© Christophe Gateau/dpa

Fragen an die Schulaufsicht

Anders gesagt: Wenn an der Schule der Kinderschutz etwa bei den abendlichen Auftritten nicht funktioniert haben sollte oder wenn die Kinder nach diesen Auftritten gegen die Vorschrift am nächsten Morgen wieder früh im Unterricht hätten sitzen müssen - dann wären das Verstöße, die aufzudecken Aufgabe der Schulaufsicht gewesen wäre.

Ob dies funktionierte, wird von den Kritikern bezweifelt. Denn sie haben Zweifel am Aufklärungswillen der Schulaufsicht - spätestens seit einem Auftritt des Leiters der Schulaufsicht, Christian Blume: Noch nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte er vehement die Schulleitung gelobt. Sein entsprechender Auftritt vor den Schülern hatte zu erheblicher Kritik auch im Abgeordnetenhaus geführt.

Auch danach riss die Diskussion nicht ab. Eine Mitarbeiterin der Schule trug die Aussagen Dutzender Unterstützer der Schule zusammen, aber es gab auch neue Vorwürfe, die der Berliner Landesschülersprecher Miguel Góngora veröffentlichte.

Viel Hilfe von außen

Bei den beiden Schulleitern, die jetzt die Geschäfte an der Ballettschule führen, handelt es sich um Jürgen Dietrich und Volker Dahms. Dietrich leitet das Oberstufenzentrum (OSZ) Gastgewerbe, das schon länger mit der Ballettschule zusammenarbeitet, Dahms das Neuköllner OSZ Informations- und Medizintechnik (IMT).

Wie berichtet, hat Scheeres eine Expertenkommission eingesetzt, um die Strukturen der Schule und die Vorwürfe zu untersuchen. Zudem nimmt eine eigens eingerichtete Clearingstelle Beschwerden, aber auch entlastende Informationen entgegen. Die unabhängige Clearingstelle ist erreichbar unter 0176/86016667 und per Mail: clearingstelle.sbs@senbjf.berlin.de. Die Adresse ist Clearingstelle SBS, Juliusstr. 41, 12051 Berlin.

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