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15.000 Blutspenden werden täglich in der Bundesrepublik benötigt - in der Pandemie reichen die Blutkonserven nur noch für zwei Tage.

© Thilo Rückeis

Rotes Kreuz bittet um Spenden: In der Corona-Pandemie wird Blut knapp

Das DRK spürt Rückgang der Spendenbereitschaft - und wirbt mit strengem Sicherheitskonzept. Ampel-Koalition will Homosexuellen Blutspenden erlauben.

Ohne Blutspenden geht es nicht – das gilt auch in der Pandemie. Umso wichtiger werden aber in der Corona-Zeit die Sicherheitskonzepte. Schließlich möchte man sowohl die haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten beim DRK-Blutspendedienst schützen, als auch den Spender*innen die Sorge vor einer möglichen Ansteckung beim Blutspenden nehmen. Seit vergangener Woche gilt für den DRK-Nordost deshalb die 3G-Regelung. Zutritt erhalten ausschließlich Menschen, die den Status geimpft, genesen oder getestet nachweisen können. Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden oder ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.  
„Eine tragende Säule unserer Arbeit ist der Schutz von Spender*innen auf den Terminen, ohne deren freiwilliges Engagement viele Mitmenschen keine Überlebenschance hätten“, sagt DRK-Sprecherin Kerstin Schweiger. Zwar habe das DRK-Nordost seit „Beginn der Pandemie eine sehr, sehr große Unterstützung durch Spender erhalten“, so Schweiger, doch „in den letzten Wochen gibt es einen leichten Rückgang der Spendenbereitschaft“.

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Schwierig sei für den DRK-Blutspendedienst zuvor jeweils das Ende der Lockdowns im Mai 2020 und Juni 2021 gewesen. Danach sei der Bedarf an Blutspenden sprunghaft um etwa 30 Prozent gestiegen, weil viele im Lockdown aufgeschobene Operationen oder Krebstherapien nachgeholt wurden. Teilweise hätten die Reserven nur noch für einen Tag gereicht, erzählt Kerstin Schweiger. Derzeit habe man eine Bevorratungsreserve von knapp zwei Tagen. „Ideal wären fünf Tagesreichweiten“, so Schweiger, „aber das ist uns in der Pandemie nie gelungen“. In Berlin und Brandenburg werden täglich rund 600 Blutspenden benötigt; bundesweit sind es 15.000 Blutspenden. Mit einer Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten geholfen werden.
„Die aktuelle Unsicherheit über die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Situation kurzfristig verändern“, sagt Schweiger: „Auch die kurze Haltbarkeit von Blutpräparaten trägt zur angespannten Situation bei.“ Mit der 3G-Regelung, die natürlich auch für die DRK-Beschäftigten gilt, möchte man also den Spender*innen alle Ängste nehmen. Eingestellt wurde in den Spendestationen deshalb auch das früher obligatorische Frühstück für die Spender*innen. Stattdessen gibt es einen gut gefüllten Imbissbeutel. Außerdem wird um eine vorherige Terminreservierung gebeten, damit sich keine Schlangen bilden oder Menschen zu nahe kommen. Termine gibt es unter https://terminreservierung.blutspende-nordost.de oder auch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11.

Die Absicht der künftigen Ampel-Koalition im Bund, homosexuelle Männer nicht länger vom Blutspenden auszuschließen, beschäftigt den DRK-Blutspendedienst derzeit noch nicht. „Wir begrüßen jede Möglichkeit, die Menschen eine Blutspende ermöglicht“, sagt die DRK-Sprecherin. „Das  Blutspendeverbot  für  Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich“, heißt es auf Seite 122 des Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung. Das Blutspendeverbot wurde von Schwulenverbänden seit Jahren als diskriminierend kritisiert. Eine neue Regelung „wird von uns selbstverständlich umgesetzt“, so Schweiger. Allerdings seien für die Richtlinienänderung die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut zuständig.
In der Richtlinie war bis vor kurzem vorgeschrieben, dass „Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko“ für Infektionskrankheiten wie HIV berge, für zwölf Monate „von der Spende zurückzustellen sind“. Genannt wurden explizit „heterosexuelle Personen mit häufig wechselnden Partnern“, Prostituierte, „transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ und generell auch „Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben“.  Diese Sperrfrist war wegen der anhaltenden Kritik im Sommer schon auf vier Monate verkürzt worden. Die Sperrfrist hatten FDP und Grüne als diskriminierend kritisiert. Damit werde Personengruppen als Ganzes „ein unreflektiertes und risikoreiches Sexualverhalten unterstellt“. Entscheidend für ein Infektionsrisiko sei nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen, sondern das tatsächliche Risikoverhalten.

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