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Eine Aktivistin wird von zwei Polizisten von der Straße getragen.

© dpa/Hannes P. Albert

Richterbund über „Letzte Generation“ & Co.: Berlin hat die meisten Strafverfahren nach Klimaprotesten

Die Klimaschutzgruppe Letzte Generation hat neue Aktionen angekündigt. Vor allem in der Hauptstadt sind die Mitglieder aktiv. Das zeigt sich auch bei der Berliner Justiz.

Berlin ist nach Angaben des Deutschen Richterbundes die Großstadt mit der höchsten Zahl von Strafverfahren gegen Klimademonstranten. Das ging aus einer Abfrage der vom Richterbund herausgegebenen „Deutschen Richterzeitung“ bei exemplarischen Städten hervor.

Mit Aktionen wie Straßenblockaden sind Klimaprotestgruppen in der Hauptstadt besonders aktiv. Bis Ende September hatte die Staatsanwaltschaft Berlin rund 2500 Verfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ eingeleitet, bei der Gruppe „Extinction Rebellion“ waren es mehr als 400. Beim zuständigen Amtsgericht Tiergarten gab es laut Richterbund bislang mehr als 150 Urteile.

In anderen deutschen Großstädten sind die Verfahrenszahlen weitaus geringer, wie die Abfrage ergab. Demnach hat die Staatsanwaltschaft München I seit Anfang vergangenen Jahres 84 Verfahren gegen jeweils mehrere Mitglieder der Letzten Generation und andere Klimaaktivisten eingeleitet. In Köln gab es in den vergangenen eineinhalb Jahren 29 Verfahren gegen 157 identifizierte Beschuldigte. In Frankfurt liegen der Staatsanwaltschaft bislang 72 Fälle vor. Die Leipziger Behörde berichtete von 22 Verfahren gegen 121 Beschuldigte.

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Der Strafjustiz gelinge es bislang weitgehend problemlos, auch eine größere Zahl von Verfahren nach Klimaprotesten zügig zu bearbeiten, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, der Deutschen Presse-Agentur.

Beschleunigte Verfahren in Berlin beantragt

In Berlin hat die Staatsanwaltschaft im Sommer damit begonnen, verstärkt beschleunigte Verfahren gegen Klimademonstranten zu beantragen. Das Amtsgericht Tiergarten hat im Juni dafür die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen und seinen Geschäftsverteilungsplan angepasst.

Die Strafverfahren sollen so schneller abgeschlossen werden können. Bislang beantragte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben in 63 Fällen ein beschleunigtes Verfahren – 34 Mal sei dies bislang jedoch abgelehnt worden (Stand: 16. Oktober).

Teils kam es vor dem Amtsgericht Tiergarten zum Prozess. Doch letztlich fehlte den Richtern eine klare Beweislage – und es wurde entschieden, zu einem späteren Zeitpunkt den Fall als Normalverfahren weiterzuführen.

Für ein beschleunigtes Verfahren eignen sich Strafverfahren, bei denen die Beweislage unkompliziert ist und Beschuldigte geständig sind. Es gelten unter anderem vereinfachte Regelungen für die Beweisaufnahme.

Den Klimademonstranten wird in der Regel Nötigung sowie Widerstand gegen Polizisten vorgeworfen, teils geht es um Sachbeschädigung. In der Regel enden die Verfahren mit Geldstrafen.

Einige Staatsanwaltschaften konnten keine Angaben machen, weil dort Strafverfahren gegen Klimaaktivisten nicht gesondert statistisch erfasst werden. Das sei beispielsweise in Hamburg so, hieß es. In Berlin dagegen werden solche Daten zeitnah erhoben. Mit Stand 16. Oktober gab es nach Angaben der Behörde exakt 2577 Verfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generatio“ und 419 gegen Angehörige von „Extinction Rebellion“. (dpa)

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