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Fassaden von Altbauten in Kreuzberg.

© mauritius images

Rettung der krisengeplagten Genossenschaft: Senat weicht Förderregeln für die „Diese eG“ auf

Um die finanzschwache Wohngenossenschaft mit Landesmitteln fördern zu können, will die Berliner Koalition die eigenen Richtlinien anpassen.

Berlins Senat verhilft der krisengeplagten „Diese eG“ zu günstigen Darlehen der landeseigenen Investitionsbank Berlin (IBB). Nach Informationen des Tagesspiegel-Newsletters Checkpoint hat sich der Vorstand der Förderbank aber vom Senat das Einverständnis geben lassen, dass bei der Abwicklung des Programms von den üblichen Förderrichtlinien abgewichen werden kann.

„Bei den Fördermitteln der Genossenschaftsförderung handelt es sich um Treuhandmittel des Landes, die die IBB als Treuhänderin verwaltet. Das Land bestimmt über die Vergabe“, teilte ein Sprecher im Namen der Bank und der Senatsverwaltung für Wirtschaft dem Tagesspiegel auf Anfrage am Donnerstag mit.

Wirtschafssenatorin Ramona Pop (Grüne) ist Chefin des Verwaltungsrats der IBB, der die Grundsätze der Förderbank bestimmt und den Vorstand bei der Geschäftsführung überwacht. Die Mittel, mit denen die Genossenschaft jetzt gefördert werden sollen, stammen allerdings aus Töpfen von Bausenatorin Katrin Lompscher, hieß es aus Senatskreisen.

Hintergrund ist, dass die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg in den vergangenen Monaten insgesamt sieben Mal ihr Vorkaufsrecht zu Gunsten der Genossenschaft gezogen haben – obgleich die „Diese eG“ keine belastbare Finanzierung und auch keine Förderzusagen vom Land vorweisen konnte.

Derzeit verhandelt deshalb die Genossenschaft mit der IBB sowie den Senatsverwaltungen für Finanzen, Wirtschaft und Stadtentwicklung über mögliche Zuschüsse und Darlehen des Landes. Vor einigen Tagen hatte die IBB noch deutlich gemacht, dass Darlehen nur dann an die Genossenschaft ausgereicht werden könnten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt würden. So war den Genossenschaftsmitgliedern etwa eine Eigenkapitalquote von zehn Prozent für die Finanzierung auferlegt worden.

Förderdarlehen vom Land

Äußerungen von Beteiligten, wonach es zwischen den verschiedenen Parteien „unterschiedliche Wahrnehmungen“ darüber gebe, welche „Auszahlungsvoraussetzungen“ bestehen, widersprach die Förderbank am Donnerstag. „Es liegt nun an der Fördernehmerin ,Diese eG‘, die im Förderbescheid genannten Bedingungen zu erfüllen“, erklärte ein IBB-Sprecher. Auch eine Haftungsfreistellung für den IBB-Vorstand sei nicht nötig, da es sich um Förderdarlehen des Landes handle, für das die Bank ohnehin nicht hafte.

Alles in allem hat die Genossenschaft mittlerweile Zahlungsverpflichtungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro angehäuft. Etwa die Hälfte der Summe will die „Diese eG“ mit Krediten stemmen. Langfristige Finanzierungszusagen der GSL-Bank liegen bislang nur für drei Häuser vor. Der Vorstoß des Senats, die Anforderungen für öffentliche Darlehen aufzuweichen, dürfte vor allem im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für Erleichterung sorgen. Denn Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) hatte für insgesamt sechs der Häuser das bezirkliche Vorkaufsrecht gezogen, noch ehe ein vom Senat angekündigtes neues Förderinstrument vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde.

Verkäufer droht mit Zwangsvollstreckung

Wegen hohem Modernisierungsbedarf hatte die „Diese eG“ bei einem der Häuser bereits ihre Zahlungsunfähigkeit erklärt. Der Verkäufer hatte daraufhin eine Klage gegen Genossenschaft und Bezirk angekündigt. Der Verkäufer eines anderen Hauses hatte der „Diese eG“ mit Zwangsvollstreckung gedroht, weil der fällige Kaufpreis bislang nicht überwiesen wurde.

Ausschnitte aus dem Schreiben von Baustadtrat Schmidt an den Hausverkäufer.
Ausschnitte aus dem Schreiben von Baustadtrat Schmidt an den Hausverkäufer.

© s: Tsp

Schmidt hatte dennoch bislang öffentlich bestritten, dass dem Bezirk die finanziell angeschlagene Genossenschaft zum Risiko werden könne. Sollte die Genossenschaft ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so argumentierte der Stadtrat, könne er einfach den Vorkaufsbescheid aufheben. Der Bezirk stehe somit nicht in der Haftung.

Anders liest es sich allerdings in einem Schreiben, das vom Bezirk im Juli an den Verkäufer eines der Genossenschafts-Häuser gesandt wurde. Darin bestätigt das Bezirksamt, dass es „für die Verpflichtung aus dem Kaufvertrag neben dem begünstigten Dritten als Gesamtschuldner haftet“. Unterschrieben ist das Dokument von Baustadtrat Florian Schmidt persönlich.

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