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Bisher gibt es in Berlin weniger als 800 Anträge für eine Registrierungsnummer.

© picture alliance / dpa

Ferienwohnungen in Berlin: Registrierungspflicht: Viele Fragen sind noch offen

Ab 1. August müssen Ferienwohnungen eine Registrierungsnummer aufweisen. Noch sind viele Details unklar. Den Bezirken fehlen genaue Vorgaben des Senats zur Umsetzung.

Obwohl ab Mittwoch schärfere Regeln für die Vermietung von Wohnungen und Zimmern an Touristen gelten, sind viele Details unklar. Der Senat hat den Bezirken noch keine Ausführungsvorschrift vorgelegt. Damit fehlen genaue Vorgaben zur Umsetzung, etwa welche Unterlagen für die Genehmigung notwendig sind und wie oft diese erneuert werden muss. Erst im Herbst will der Senat die Vorschrift zu der im März vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Novelle des Zweckentfremdungsverbot vorlegen.

Ab 1. August müssen Berliner, die ihre Wohnung oder ein Zimmer zeitweise an Touristen vermieten, in ihrem Inserat eine Registrierungsnummer aufweisen. Wird über die Hälfte der Wohnung vermietet, fällt eine Gebühr von 225 Euro an. Beides muss beim Bezirksamt beantragt werden. Berlinweit sind es bislang weniger als 800 Anträge.

Fehlende Registriernummer kann zu Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro führen

Viele Fragen sind noch offen, etwa: Kostet die Genehmigung gleich viel, egal, ob für ein Wochenende oder länger vermietet wird? „Das muss noch ausgearbeitet werden“, sagt eine Sprecherin der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Doch schon ab Mittwoch gilt: Eine fehlende Registriernummer im Inserat kann zu einem Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro führen. Anbieter müssen sich also jetzt schon beim Bezirksamt melden und diese müssen wissen, wie sie die neue Regelung anwenden.

Pankows Baustadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) ist empört: „Es ist eine Sauerei, dass ein Gesetz verabschiedet wird, ohne dass eine Ausführungsvorschrift vorliegt.“ In den Bezirken wird nun von Fall zu Fall mit dem Senat Rücksprache gehalten. Ein weiteres Problem ist die Prüfung illegaler Angebote: Die genauen Adressen der Inserate kennen nur die Plattformen.

Airbnb schlug dem Senat zwar vor, eine digitale Schnittstelle für die Registrierung einzurichten, ohne „Übermittlung personenbezogener Daten“. Das will der Senat trotz versprochenem Datenschutz nicht annehmen. Aus Wettbewerbsgründen, heißt es, denn es gibt noch andere Vermietungsplattformen. Zudem stünden der Kooperation „entgegengesetzte Ziele“ im Weg: „Der Senat möchte so wenige Ferienwohnungen wie möglich in der Stadt haben“, sagt eine Senatssprecherin. Das Geschäftsmodell von Airbnb basiert darauf, dass möglichst viele Anbieter und Touristen die Plattform nutzen.

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