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Wählerin in Berlin (Archivbild von 2013)

© dpa/Kay Nietfeld

Reform des Wahlrechts: Die Fünf-Prozent-Hürde ist nicht mehr zeitgemäß

Die Fünf-Prozent-Hürde benachteiligt kleine Parteien und lässt Millionen Stimmen „verfallen“. Es wird Zeit für eine neue Regelung. Ein Kommentar.

Mehr als 2,3 Millionen Wahlberechtigte gaben bei der Bundestagswahl 2017 ihre Stimme ab, doch an der Zusammensetzung der Parlamentssitze änderte das nichts: Sie alle hatten ihr Kreuz bei einer Partei gemacht, die den Einzug in den Bundestag verpasste, gescheitert an der Fünf-Prozent-Hürde. Zumindest für die Arbeit des Parlaments, die Zusammensetzung der Regierung und Fraktionen war ihre Stimme umsonst, manche würden sagen: verloren.

Wenn am Sonntag der Bundestag und das Berliner Abgeordnetenhaus gewählt werden, könnte diese Schicksal deutlich mehr Menschen mit ihrer Wahlentscheidung widerfahren. In den letzten Umfragen zur Wahl im Bund lag der Anteil der Sonstigen zwischen acht und zehn Prozent.

In einer Erhebung zur Berlin-Wahl aus der vergangenen Woche gaben sogar 13 Prozent an, für eine andere als die sechs derzeit im Parlament vertretenen Parteien stimmen zu wollen; dennoch wird wohl keine dieser Parteien über die Fünf-Prozent-Hürde kommen. Bei der Verteilung der Parlamentssitze blieben ihre Voten daher unberücksichtigt. Wie sinnvoll ist die Fünf-Prozent-Hürde also noch?

Im Sinne einer besseren Repräsentation der Gesellschaft und des Wählerwillens wäre es angebracht, die Zugangshürde für eine Partei zu senken – auf drei Prozent. Staatsrechtler wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, fordern einen solchen Schritt seit Jahren.

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Denn aus demokratietheoretischer Perspektive ist die bestehende Regel durchaus zweifelhaft: Ist es in einer repräsentativen Demokratie vertretbar, dass nach einer Wahl mehr als jeder zehnte Wähler nicht durch die Fraktionen repräsentiert wird? Büßt das so zustande gekommene Parlament nicht einen Teil seiner Legitimation ein? Denn je größer der Anteil der Sonstigen, die keine Abgeordneten stellen können, desto mehr entfernt sich das Plenum von der Gesamtheit der Gesellschaft, für die es Entscheidungen treffen soll.

2013 scheiterten FDP und AfD knapp an der Hürde

Am eklatantesten trat diese Situation bislang bei der Bundestagswahl 2013 ein. Insbesondere weil FDP und AfD knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten, bildete die Sitzverteilung anschließend die Voten von 6,8 Millionen Wählern, 15,7 Prozent aller abgegebenen Stimmen nicht ab.

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Derzeit deutet sich eine ähnliche Situation insbesondere bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin an. Mit der Tierschutzpartei, der Klimaliste, Volt und den Freien Wählern ragen offenbar gleich mehrere Parteien aus dem Gros der Kleinparteien heraus. Sie können sich berechtigte Chancen ausrechnen, Stimmen im unteren einstelligen Prozentbereich einzufahren. Ob es für den Sprung ins Abgeordnetenhaus reichen wird? Eher unwahrscheinlich.

Fünf-Prozent-Hürde benachteiligt Kleinparteien gleich doppelt

Die Fünf-Prozent-Hürde benachteiligt sie gleich in doppeltem Sinne. Einerseits durch ihre bloße Höhe. Andererseits durch einen psychologischen Effekt: Deutlich mehr Menschen sympathisieren wohl mit kleinen Parteien, wollen ihre Stimme aber nicht „vergeuden“. Aus taktischen Gründen machen sie ihr Kreuz an anderer Stelle. Solange nicht klar ist, dass Kleinparteien den Einzug ins Parlament tatsächlich schaffen, verlieren sie allein aus dieser Unsicherheit heraus Stimmen.

Dabei gibt es für die Klausel durchaus gute Gründe. Nach der Wahl steuert Deutschland wegen nötiger Ausgleichsmandate schon jetzt auf einen noch weiter aufgeblähten Bundestag zu. Mit jeder weiteren Kleinpartei würde die Zahl zusätzlicher Ausgleichssitze steigen. Deshalb wäre eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde auch nur im Gleichklang mit einer längst überfälligen und in der aktuellen Legislatur insbesondere von der CDU/CSU-Fraktion verhinderten, echten Wahlrechtsreform denkbar.

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Zugleich gibt es die Befürchtung, ohne die Klausel, würden Bundestag und Landesparlamente ob der Vielzahl der Parteien unregierbar. Dies war eine Lehre der Gründer der Bundesrepublik aus der Weimarer Republik. Jedoch dürfte die erste deutsche Demokratie weniger an den Kleinparteien als an den starken Kräften am linken und rechten Rand gescheitert sein, die eine demokratische Mehrheit erschwerten und schließlich ganz verhinderten.

Eine Hürde ist auch künftig nötig

Was jedoch richtig ist: Niemandem wäre geholfen, wenn der Bundestag künftig von fraktionslosen Einzelpersonen wimmeln würde, die kaum Rechte hätten und den Parlamentsbetrieb eher erschwerten. Deshalb ist eine Hürde – allerdings abgesenkt auf drei Prozent – weiter wichtig.

Unter diesen Voraussetzungen würden die Parlamente wohl kaum auf eine politische Krise zusteuerten. Es ist ja nicht einmal klar, ob am Sonntag überhaupt mehr Parteien auf über drei Prozent kommen werden. Allerdings hätten mit einer Absenkung der Prozent-Hürde insbesondere noch junge politische Bewegungen mehr Chancen, ihre Interessen auch im Parlament vertreten zu können. Dies könnte dem politischen System mehr Repräsentativität verschaffen und so manche rein taktische Wahlentscheidung überflüssig machen.

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