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© dpa/Fabian Sommer

Update

Prozess um Todesfahrt vom Berliner Ku’damm: Mit „Vernichtungswillen“ gehandelt – Angeklagter soll dauerhaft in Psychiatrie

Im Prozess beantragen Staatsanwaltschaft und Nebenklage die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik. Bei der Tat wurde eine Frau getötet, 32 Menschen wurden verletzt.

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Als Gor H. plötzlich auf den Gehweg fuhr und auf das Gaspedal trat, habe er mit „Vernichtungswillen“ gehandelt. Davon ist die Staatsanwältin Silke van Sweringen nach rund zweimonatigem Prozess um die Todesfahrt vom Ku’damm überzeugt. Eine albtraumhafte Tat, mit der H. großes Leid über viele Familien gebracht habe.

Staatsanwältin und Nebenklage-Anwälte forderten am Mittwoch in ihren Plädoyers eine dauerhafte Unterbringung des 30-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Am Freitag will das Gericht in dem Prozess wegen Mordes und 16-fachen Mordversuchs ein Urteil verkünden.

Gor H. war am Vormittag des 8. Juni 2022 in einem Kleinwagen auf dem Kurfürstendamm unterwegs. Plötzlich zog er auf den Gehweg und fuhr in Gruppen von Passanten – eine Schulklasse aus Nordhessen war am schwersten betroffen. Eine 51-jährige Lehrerin starb, ein Lehrer und elf Schülerinnen und Schüler einer 10. Klasse wurden verletzt. Weitere Opfer waren eine schwangere Frau und zwei 29 und 31 Jahre alte Männer.

„Die Sicherheitszone Gehweg hat er mit Absicht verletzt, arglose Passanten waren ihm wehrlos ausgesetzt“, so die Staatsanwältin. Dabei habe sich H. in einem psychotischen Zustand befunden und sei nicht schuldfähig gewesen. Er könne nicht bestraft werden. Doch ohne Behandlung sei zu befürchten, dass er weitere gefährliche Taten begehe. Zum Schutz der Allgemeinheit sei die Unterbringung erforderlich.

Die Frage nach dem Warum der Tat blieb im Prozess offen. H. hatte geschwiegen. Möglicherweise habe er gegen seine vermeintlichen Dämonen vorgehen wollen, so die Anklägerin. Er habe aus einer nicht bekannten Motivation, aber mit Vernichtungswillen gehandelt.

H. ist seit etwa zehn Jahren an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt. Der Verteidiger sagte, aus seiner Sicht seien keine Mordmerkmale anzunehmen – „es ist aus dem Nichts entstanden“. Einer Anordnung der Unterbringung werde nicht entgegengetreten, so der Anwalt.

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