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Lichter leuchten vor der Zentrale der Deutschen Bahn (DB) am Potsdamer Platz.

© dpa

Prozess gegen Ex-Mitarbeiter der Bahn beginnt: Sexuelle Übergriffe im Chef-Büro?

Am Montag beginnt der Prozess gegen einen ehemaligen Teamleiter der Deutschen Bahn. Vier Frauen erhoben Vorwürfe gegen den Mann.

Der Chef soll am Arbeitsplatz zum Täter geworden sein: Einem 55-Jährigen, der zuletzt Teamleiter bei der Deutschen Bahn gewesen sein soll, wird ab diesen Montag der Prozess wegen sexueller Übergriffe gemacht. Dem langjährigen Mitarbeiter der DB Netz AG werden vier Fälle zwischen 2002 und 2016 zur Last gelegt. Der Angeklagte B. habe seine Position als Vorgesetzter ausgenutzt. Zu den Taten sei es in Berlin, Hannover und Frankfurt am Main gekommen.

Die Anklage lautet unter anderem auf Vergewaltigung

In zwei Fällen soll sich B. in die Büros der Geschädigten begeben und die Tür hinter sich verriegelt haben. Anschließend sei es zu massiven sexuellen Angriffen gekommen. Bei den beiden weiteren Taten habe der Angeklagte die Opfer unter dienstlichem Vorwand zu sich ins Büro bestellt und die Frauen dort geküsst und begrapscht.

Das Strafverfahren geht zurück auf Anzeigen der vier Frauen und der DB Netz AG, einer hundertprozentigen Bahntochter, die für die Gleisanlagen zuständig ist. Zuvor hatte sich im November 2016 eine Geschädigte an einen weiteren Vorgesetzten gewandt und von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz berichtet. Dem Beamten B. seit 30 Jahren im Bahndienst sei nach den Vorwürfen umgehend Hausverbot erteilt worden. Eine Woche später erfolgte die fristlose Kündigung.

Die Anklage lautet auf besonders schwere sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexuelle Belästigung. Für den Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten sind fünf Verhandlungstage vorgesehen. Im Ermittlungsverfahren soll sich B. nicht zu den Vorwürfen geäußert haben. Zudem läuft gegen den Mann, der zuletzt eine 14-köpfige Abteilung geleitet haben soll, ein Disziplinarverfahren, das erst nach einem rechtskräftigen Urteil zu Ende geführt werden kann. Sollte es für B. eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geben, würde er automatisch seinen Beamtenstatus verlieren.

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