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In mindestens vier Bundesländern - Hamburg, Berlin, Brandenburg und Sachsen - gibt es bisher ein AfD-Beschwerdeportal. Weitere AfD-Fraktionen haben Ähnliches angekündigt.

© Armin Weigel/dpa

Protest gegen AfD-Portal in Berlin: Enge Grenzen für Aufstand im Lehrerzimmer

Eine Verwaltungsvorschrift untersagt Unterschriftensammlungen in Schulen. Was bedeutet das für den Protest gegen das Beschwerdeportal?

So einfach geht das dann doch nicht: Wer geglaubt hatte, dass man ohne Wenn und Aber im Lehrerzimmer Unterschriften gegen das umstrittene AfD-Beschwerdeportal sammeln dürfte, wurde am Mittwoch eines Besseren belehrt. Die Bildungverwaltung gab einem Schulleiter Recht, der genau dies verhindert hatte. Sie bezog sich dabei auf eine Verwaltungsvorschrift über „Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin“.

In besagter Verwaltungsvorschrift, besser bekannt als „VV Werbung“, steht nämlich, dass eine „Vermischung von politischer Betätigung mit Aktivitäten der Berliner Verwaltung nicht statthaft ist. Unterschriftensammlungen dürfen nicht durchgeführt werden“. Auch „Werbung oder Propaganda für und durch .... Bürgerinitiativen, vergleichbare Einrichtungen, politisch agierende Einzelpersonen und deren Veranstaltungen“ sind verboten.

Sonderrecht für Interessenvertretungen?

Ganz so klar, wie diese Vorschrift klingt, ist ihre Interpretation aber nicht, denn sie enthält eine Ausnahmeregelung für „Interessenvertretungen der Beschäftigten“. Im entsprechenden Absatz heißt es nämlich, dass die Rechte der Personalvertretungen sowie der Gewerkschaften und Berufsverbänden „unberührt bleiben“. Bedeutet das, dass man den betreffenden offenen Brief der Lehrer-Initiative „Bildet Berlin!“ am Schwarzen Brett des Personalrats aufhängen könnte, ohne dass der Schulleiter dies verhindern dürfte? Und was ist dann mit der damit verknüpften Unterschriftensammlung?

Diese Fragen ließen sich am Mittwoch nicht zweifelsfrei beantworten. Zwar teilte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) mit, sie habe „Verständnis dafür, dass sich Lehrkräfte gegen das Portal wehren“. Auch seien Lehrerzimmer „keine debattenfreie Zonen, sondern gerade auch Orte, an dem ein demokratischer Diskurs ausgetragen werden kann“. Gleichzeitig betonte aber ihre Sprecherin, dass „Unterschriftensammlungen nicht in die Kompetenzen von Personalrat, Frauenvertretung etc. fallen“, weshalb die genannte Ausnahmeregelung hier nicht greife. Die GEW kündigte für diesen Donnerstag eine Stellungnahme an.

"Haltung zeigen", lautet die Forderung

Es handele sich bei dem offenen Brief und der Unterschriftensammlung doch gar nicht um Werbung oder Propaganda für eine Partei oder Vereinigung, betonte der Vorsitzende der Initiative „Bildet Berlin“!, Florian Bublys. Insofern gehöre die Verwaltungsvorschrift hier gar nicht angewandt: „Wir artikulieren einen politischen Standpunkt im Sinne des Demokratieverständnisses“, erläutert er das Anliegen des offenen Briefes. Und selbst wenn das Aushängen rechtlich nicht statthaft sei, müsse man die Konsequenzen „für die Sache, um die es hier geht, aushalten“, findet der Gymnasiallehrer. Das Wegducken sei „unerträglich“. Er erwartet von Schulleitern, dass sie „Haltung zeigen“. Der über Berlin hinaus anerkannte ehemalige Schulleiter Jens Großpietsch twitterte am Mittwoch, es gäbe "Schulleiter und Schulleider". Und wenn "Schulleiter da schon nicht einfach mal MACHEN was sie für richtig halten - dann habe ich sorge um die Zukunft von politischer Bildung" , ergänzte er am Donnerstag.

"Haltung" forderte am Mittwoch auch die Vorsitzende des Schulausschusses in Tempelhof-Schöneberg, Martina Zander-Rade (Grüne). Sie hatte am Dienstag publik gemacht, dass ein Grundschulleiter ihres Bezirks den Aushang und die Unterschriftensammlung im Lehrerzimmer verboten hatte. Dieser Fall war Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion: „Ich erwarte Zivilcourage von Schulleitern gegenüber denunziatorischen und antidemokratischen Ansätzen“, betonte Zander-Rade. Unter Umständen müssten sich Schulleiter eben über bestehende Regelungen "hinwegsetzen".

Appell an Scheeres

Zander-Rade und Juso-Chef Kevin Kühnert, der sich im Bezirk um schulpolitische Themen kümmert, hatten bereits am Dienstag an Scheeres appelliert, sich für die "Meinungs- und Gewerkschaftsfreiheit auch in den Lehrerzimmern" einzusetzen und entsprechend auf Schulleiter einzuwirken. Am Donnerstag schlossen sich auch Gewerkschafter dieser Richtung an.

Scheeres hatte nach Bekanntwerden der AfD-Pläne für besagtes Beschwerdeportal Ende September gewarnt, dass es den "Schulfrieden" gefährde. Auch Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) fand deutliche Wort. Vergangene Woche positionierte sich auch Niedersachsens Bildungsminister Grant Hendrik Tonne (SPD), nachdem die AfD auch hier ein ähnliches Portal angekündigt hatte. In einem zweiseitigen Schreiben an die Schulen setzte sich Tonne mit dem Phänomen auseinander und betonte, dass "Neutralität zwar die Verpflichtung zu „Toleranz und Mäßigung, nicht aber einen Verzicht auf jede politische oder sonstige wertgebundene Stellungnahme bedeutet".

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