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Ein Auto wird in Berlin abgeschleppt (Symbolbild).

© Mike Wolff

Posse um Polizeiwagen in Berlin: Polizei soll 321 Euro für abgeschleppte Zivilstreife zahlen

Nach einer Drogenrazzia fehlte das Polizeiauto. Die Abschleppfirma will Geld, die Polizei nicht zahlen. Nun droht ein Rechtsstreit.

Die Geschichte um das abgeschleppte Polizeiauto geht schneller weiter als gedacht. Am Sonnabend hatte der Tagesspiegel die Posse um eine Zivilstreife geschildert, die nachts plötzlich weg war, als zwei Kommissare mit ihrer Drogenrazzia fertig waren. Abgeschleppt von dem Privatgrundstück hatte den Toyota eine Firma, die im Auftrag der Degewo arbeitet. Als die Polizei ihre Streife nachts dringend wiederhaben wollte, teilte die Firma mit: Der Standort wird nur gegen Zahlung von 321 Euro preisgegeben. Das fand die Polizei erst einmal doof, überlegte aber, wie man das Geld auftreiben könne. Dann aber hatte ein Beamter die Idee, das Funkgerät zu orten. Auf diesem Wege holte sich der Neuköllner Abschnitt 56 seinen Streifenwagen (in dem unter anderem die beschlagnahmten Drogen lagen) auf eigene Faust wieder.

Das geht nun gar nicht, heißt es bei der Moabiter Firma Parkräume. Prokurist Ingo Hausdorf sagte am Montag, dass man der Polizeipräsidentin einen Brief geschrieben habe: „Wir sehen die Sache gänzlich anders.“ So habe der Toyota längere Zeit in einer Feuerwehrzufahrt geparkt, und als Polizeiauto sei er auch nicht erkennbar gewesen. „Wir könnten die 321 Euro einfordern“, sagt Hausdorf, aber man werde erst einmal die Antwort abwarten.

„Die Beamten waren einfach zu faul zum Laufen“

Wie es bei zwei Juristen oft ist: Die Ansichten sind vollständig verschieden. Interessant ist, dass ein dritter Jurist, der sich im Polizeirecht hervorragend auskennt, vollständig die Rechtsauffassung von „Parkräume“ unterstützt. „Sonderrechte“ nach Straßenverkehrsordnung, die die Rechtsabteilung des Präsidiums geltend machte, gebe es in diesem Fall nicht. Für eine schnelle Festnahme könne man so argumentieren, nicht aber bei einem Stunden dauernden Routineeinsatz, sagte der Jurist. Dem Vernehmen nach seien 20 Meter entfernt freie Parkplätze gewesen. „Die Beamten waren einfach zu faul zum Laufen.“ Und besonders clever sei es nicht, Drogen in einem abgestellten Auto zu deponieren.

Wie berichtet empfahl das Justiziariat der Polizei intern sogar ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Abschleppfirma: „Mit Verweigerung der Herausgabe des Abstellortes liegt der Anfangsverdacht der Erpressung vor.“ Hier macht sich das Präsidium völlig lächerlich, urteilte der Spezialist in Polizeirecht. Sein Tipp: die 321 Euro bezahlen – und gut ist. Die Firma habe ein Recht auf Zahlung gegen den „Störer“, in diesem Falle ist der Störer eben die Berliner Polizei. Dass Autobesitzer sich ihr Gefährt auf eigene Faust wiederholen, indem sie es über GPS orten, das kennen Abschleppfirmen – und treiben die Kosten dann vor Gericht ein.

Wie berichtet nörgelt die Polizei auch an den 321 Euro herum, nur „eine niedrige zweistellige Summe“ sei vorstellbar. „Irre“, kommentierte der befragte Jurist. Mit dieser Auffassung sei die Polizei „völlig auf dem Holzweg“. Der Parkräume-Prokurist formuliert es freundlicher – und verweist auf diverse Gerichtsurteile zur Höhe der Gebühren. Fortsetzung folgt.

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