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Die Abgeordneten der AfD um Fraktionschef Georg Pazderski (2.v.r) im Berliner Abgeordnetenhaus sitzen neben der FDP (vorne) ganz rechts außen.

© Michael Kappeler/dpa

Klage der Berliner AfD: Urteil: Verkleinerung des Amri-Untersuchungsausschusses war rechtens

Weil die AfD-Fraktion Andreas Wild ausschloss, musste der Abgeordnete Marc Vallendar den Untersuchungsausschuss zum Anschlag am Breitscheidplatz verlassen. Rechtlich in Ordnung, urteilte das Verfassungsgericht.

Den Amri-Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu verkleinern und der AfD einen Sitz zu nehmen, war rechtens. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden und damit eine Beschwerde der AfD abgewiesen. Das Abgeordnetenhaus hatte im November 2017 entschieden, den Ausschuss zum Terroranschlag auf den Breitscheidplatz von zwölf auf elf Sitze zu verkleinern, womit die AfD-Fraktion einen von ursprünglich zwei Sitzen im Ausschuss verloren hat.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Marc Vallendar, wurde als Mitglied abgewählt und musste den Ausschuss verlassen. Anlass für das Vorgehen des Abgeordnetenhauses war der Ausschluss von Andreas Wild aus der AfD-Fraktion.

Gegen den Beschluss des Abgeordnetenhaueses ging die AfD-Fraktion mit einem Organstreitverfahren vor – und scheiterte nun endgültig vor dem Verfassungsgerichtshof. Der hatte bereits im November den Antrag der AfD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und hat nun im Hauptsacheverfahren entschieden.

„Das Verfahren der Abwahl war ebenfalls nicht zu beanstanden“

Das Abgeordnetenhaus sei berechtigt gewesen, den Ausschuss im laufenden Untersuchungsverfahren zu verkleinern und Vallendar abzuwählen. „Das Verfahren der Abwahl war ebenfalls nicht zu beanstanden“, entschied der Verfassungsgerichtshof. Denn die ursprüngliche Rechtfertigung, den Ausschuss nur ausnahmsweise auf zwölf Mitglieder zu erhöhen, sei weggefallen.

Eigentlich ist für den Verfassungsschutzausschuss und für den Untersuchungsausschuss nur eine Höchstzahl von zehn Mitgliedern gesetzlich vorgeschrieben. Weil es seit der Abgeordnetenhauswahl 2016 sechs Fraktionen im Landesparlament gibt und diese je nach ihrer Stärke im Ausschuss vertreten sein müssen, war der Untersuchungsausschuss auf zwölf Sitze aufgestockt worden.

Doch im Sommer 2017 schloss die AfD-Fraktion dann den Abgeordneten Andreas Wild aus. Damit die neuen Stärkeverhältnisse sich auch im Ausschuss widerspiegeln, war es nötig, die Zahl der Sitze auf elf zu senken.

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