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JVA Tegel in Berlin. Immer wieder kommt es hier zu Gewalttaten.

© Thilo Rückeis

Strafvollzug in Berlin: Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung für Schläger aus JVA-Tegel

Seit 2005 verbüßt Keith M. in der JVA eine Haftstrafe wegen Mordes in der JVA-Tegel. Jetzt soll er in Sicherungsverwahrung kommen.

Am Donnerstag stellte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen den Mörder Keith M. mit dem Ziel der Sicherungsverwahrung. Dass die Staatsanwaltschaft für M. diese beantragen will, hatte der Tagesspiegel bereits im Dezember 2017 berichtet. Damals war der heute 29-Jährige erneut durch die Erpressung und Attacke gegen einen 22-jährigen Mithäftling in der JVA-Tegel auffällig geworden. Wegen dieser Tat erhob die Berliner Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.

Keith M. ermordete 2005 einen siebenjährigen Jungen

Keith M. wurde 2005, nach dem Mord an dem siebenjährigen Christian aus Zehlendorf, zu 10 Jahren Haft verurteilt, der Höchststrafe für Jugendliche. M. zertrümmerte Christian den Kopf, er starb an schweren inneren Verletzungen. Wochen zuvor hatte M. an einer Tankstelle einen Bundeswehrsoldaten angegriffen und lebensgefährlich verletzt, in Haft musste er dafür nicht, ein Richter ließ ihn ziehen.

Eigentlich könnte M. demnach seit August 2015 frei sein, wenn er nicht immer wieder wegen Prügelattacken im Knast "Nachschläge" zu seiner Haftdauer bekommen hätte.

Sicherheitsverwahrung zum Schutze der Allgemeinheit

Nun soll Keith M. "zum Schutz der Allgemeinheit" unbefristet in Sicherheitsverwahrung kommen. Die Sicherheitsverwahrung wird nur gegen besonders gefährliche Straftäter verhängt, aktuell sitzen 53 von ihnen in Tegel. Sollte das Strafgericht im Sinne der Staatsanwaltschaft entscheiden, wäre Keith M. der jüngste Sicherungsverwahrte in der Berliner Justizgeschichte.

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