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Mai-Krawalle: Randalierer bleibt trotz Bewährungsstrafe in Haft

Ein junger Mann ist wegen seiner Beteiligung an Krawallen am diesjährigen 1. Mai zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er bleibt jedoch in Untersuchungshaft - wegen einer zweiten Anklage.

Nach den Ausschreitungen am 1. Mai in Kreuzberg ist ein junger Mann am Dienstag zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 21-Jährigen des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Nach Auffassung der Richter hatte der Angeklagte am Tag der Arbeit zielgerichtet vier Kleinpflastersteine auf Polizeifahrzeuge und Beamte geworfen. Der Mann traf einen Polizisten am Bein. Ob der Beamte dadurch verletzt wurde, konnte nicht festgestellt werden.

Doch das war noch nicht alles: Dem Gericht zufolge hatte der Angeklagte Steine ausgegraben und diese an andere Randalierer verteilt.

Außerdem zertrümmerte er die Scheibe einer Bushaltestelle. Vor Gericht gestand der 21-Jährige über seinen Verteidiger die Vorwürfe im Wesentlichen und bedauerte sein Verhalten. In seinem Geständnis nach zehnwöchiger Untersuchungshaft sprach Toralf R. vor dem Amtsgericht von einem Fehler „aus einer aufgeheizten und aggressiven“ Stimmung heraus. Der aus Brandenburg stammende R. befand sich an der Reichenberger Straße in Kreuzberg, als es am Abend zu Gewalttätigkeiten kam. „Ich warf vier Steine auf Polizeifahrzeuge“, gestand R.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Angeklagte habe mit den Steinwürfen in erster Linie seine Aggressionen abbauen wollen. Dabei habe er in Kauf genommen, dass Beamte verletzt würden. Denn die Erfahrungen hätten gezeigt, dass Polizisten trotz Schutzkleidung immer wieder Verletzungen erlitten, betonte der Richter. Das „von Reue getragene Geständnis“ des Mannes wertete das Gericht als strafmildernd. Trotz der Bewährungsstrafe bleibt der 21-Jährige zunächst in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde Anklage wegen eines Flaschenwurfs bei den Krawallen am 1. Mai 2008 erhoben. (mit ddp)

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