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Die Anklage wirft dem 53-jährigen Beamten fahrlässige Tötung vor.

© Paul Zinken/dpa

Fall Fabien Martini: Prozess um tödlichen Unfall mit Polizeiauto unterbrochen - Angeklagter fehlt

Hautpkommissar Peter G. erschien am Dienstag nicht vor Gericht. Er gab gesundheitliche Gründe an. Die Familie von Fabien Martini reagiert empört.

Der Prozess um die tödliche Kollision eines Funkstreifenwagens mit dem Auto der 21-jährigen Fabien Martini in Berlin-Mitte ist am Dienstag unterbrochen worden, weil der angeklagte Polizeibeamte nicht erschienen war. 

Der 53-jährige Peter G. habe am Morgen telefonisch mitgeteilt, dass er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sehe und sich zum Arzt begeben werde, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Beamte soll nun ein Attest, das ihm eine Verhandlungsfähigkeit für den Termin am Dienstag bescheinigt, bis Mittwochvormittag vorlegen. Der Prozess soll am 17. November fortgesetzt werden.

Erst Anfang November wurde Peter G. unter Schutz gestellt, weil er aus Sicht des Landeskriminalamtes akut Bedroht wird. Auch aus Richtung der Familie des Opfers.

Peter G. saß im Januar 2018 am Steuer des Polizeiautos und soll auf dem Weg zu einem Einsatz mit überhöhtem Tempo in den Wagen der 21-Jährigen gekracht sein, die in der Nähe des Roten Rathauses einparken wollte.

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Laut Ermittlungen wurde bei der Kollision noch eine Geschwindigkeit von 93 Stundenkilometern festgestellt, bei der Tunnelausfahrt kurz davor seien es noch 130 gewesen. Angeklagt ist fahrlässige Tötung. Im Prozess am Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat der Hauptkommissar bislang geschwiegen. 

Zeuge spricht von „Fahrt mit Autobahngeschwindigkeit“

An inzwischen vier Verhandlungstagen wurden bereits mehrere Augenzeugen des Unfalls sowie Kollegen des Angeklagten befragt. Ein Zeuge schilderte zuletzt, nach seinem Eindruck sei es eine „Fahrt mit Autobahngeschwindigkeit“ gewesen. Der tödliche Unfall hatte öffentlich große Wellen geschlagen - auch wegen Ungereimtheiten bei den Ermittlungen.

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Empört reagierte der Vater der Getöteten als einer der Nebenkläger auf die Unterbrechung der Verhandlung. „Keiner fragt, wie es uns gesundheitlich geht“, so der 51-Jährige. 

Der Richter hatte erklärt, eine Fortsetzung ohne den Angeklagten sei nicht möglich, weil das Gericht ein „eigenmächtiges Fernbleiben“ nicht habe feststellen können. Der Prozess ist bis zum 16. Dezember terminiert.  (dpa)

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