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Der Prozess wird im Amtsgericht Tiergarten verhandelt.

© Taylan Gökalp/dpa

Nach Tablet-Diebstahl in Berliner Schule: Reinigungskraft zu Haftstrafe verurteilt

Wegen des Diebstahls von Tablets in einer Berliner Schule wurde eine Reinigungskraft für schuldig gesprochen. Der Verbleib der Geräte bleibt ungeklärt.

Kaum waren die 242 Tablets geliefert worden, wurden sie zu einem Kriminalfall: Nach dem Diebstahl der Geräte im Gesamtwert von 96 800 Euro aus einer Schule ist eine damalige Putzkraft zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden.

Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 27-Jährigen am Dienstag des Diebstahls in einem besonders schweren Fall schuldig. Leonardo D. habe sich in der Willy-Brandt-Schule in Gesundbrunnen befunden, als die Tablets völlig überraschen ausgeladen wurden. „Er nutzte eine spontane und günstige Gelegenheit.“

Die Tablets waren als Hilfe im Homeschooling für bedürftige Kinder gedacht. Am 27. Januar 2021 wurden sie geliefert.

Für eine Nacht sollten sie in der Schule lagern – man wählte dafür einen der drei alarmgesicherten Räume im Gebäude. Um ohne Aufsehen die Tür zu öffnen, sind ein Schlüssel und ein Transponder erforderlich.

Acht Angehörige der Schule und zwei Reinigungskräfte seien mit einem solchen Transponder-Chips ausgestattet gewesen, hieß es weiter im Urteil. Leonardo D. habe über einen für seine Arbeit in der Schule verfügt.

Die Tablets wurden aus einer Schule in Gesundbrunnen gestohlen.
Die Tablets wurden aus einer Schule in Gesundbrunnen gestohlen.

© Polizei Berlin

Er habe die Alarmanlage gekannt. Stunden nach der Tablet-Lieferung sei der Mitarbeiter einer Reinigungsfirma in die Schule zurückgekehrt – „mit dem Transponder hat er gezielt die Alarmanlage unscharf gestellt“, so die Richterin. Indizien für seine Täterschaft würden sich auch aus Daten ergeben, die die Ermittler aus seinem Handy auslesen konnten.

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Eine Vielzahl von Schritten sei aufgezeichnet worden von kurz nach Mitternacht bis morgens um vier Uhr. „In keiner anderen Nacht hatte der Angeklagte eine solche körperliche Aktivität“, sagte die Richterin. Der Verbleib der Geräte bleibe allerdings ungeklärt. Im Strafmaß habe das Gericht unter anderem berücksichtigt, dass die Sicherheitsvorkehrungen für Geräte nicht ausreichend gewesen seien.

Anwälte plädierten auf Freispruch

Wegen der Nutzung des Transponder-Chips war das Reinigungspersonal schnell in Verdacht geraten. Leonardo D., der nicht vorbestraft ist, wurde am 10. Februar in Brandenburg an der Havel festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Der 27-Jährige war wegen mehrerer Straftaten bei der Polizei aktenkundig. Auch hatte er sich wohl mehrere Identitäten zugelegt.

„Ich habe die Tat nicht begangen“, erklärte er kurz vor dem Urteil. Seine beiden Anwälte plädierten auf Freispruch. Die Staatsanwältin verlangte eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Mit Rechtsmitteln wird gerechnet.

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