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Gegen Polizisten sind im ersten halben Jahr 23 Beschwerden auf Basis des Antidiskriminierungsgesetztes eingegangen.

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Update

Vorwürfe gegen Polizei, BVG und Bürgerämter in Berlin: Mehr als 100 Beschwerden nach sechs Monaten Antidiskriminierungsgesetz

Seit einem halben Jahr ist die umstrittene Regelung in Berlin in Kraft. Am häufigsten fühlten sich Menschen aufgrund ihrer Herkunft unfair behandelt.

Ein halbes Jahr nach Verabschiedung des umstrittenen Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in Berlin sind bei Behörden 108 Bürgerbeschwerden auf Grundlage der neuen Regelung eingegangen.

Dabei ging es um Sachverhalte, bei denen sich Menschen aus unterschiedlichsten Gründen von Behördenvertretern diskriminiert fühlten. Das teilte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Donnerstag mit.

23 Beschwerden betrafen demnach die Polizei, acht die Verkehrsbetriebe BVG und sechs Bürgerämter. Andere Sachverhalte betrafen etwa Gerichte, Finanzämter, das Amt für Einwanderung, das Jobcenter, Standes- oder Jugendämter.

In 43 Fällen fühlten sich Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. 27 mal war das aufgrund von Behinderungen der Fall, 18 mal aufgrund von Erkrankungen und 12 mal aufgrund des Geschlechts. Als Gründe für mutmaßliche Benachteiligungen nannten Bürger auch ihre sexuelle Identität, ihren sozialen Status oder ihr Alter.

Aus der von Behrendt vorgelegte Bilanz geht nicht hervor, in wie vielen Fällen sich die Vorwürfe nach der Prüfung tatsächlich bestätigt haben. Dabei bleibt zunächst unklar, ob tatsächlich in den aufgeführten Fällen eine Diskriminierung vorlag. Die Auswertung dazu läge noch nicht vor, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung. Teils laufe die Prüfung noch.

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Der Justizsenator sagte auf Anfrage, dass die Zahl der Beschwerden zeige, dass es notwendig gewesen sei „die rechtliche Stellung der von Diskriminierung Betroffenen zu stärken.“ Er fügte jedoch auch an: „All diejenigen, die Schreckensszenarien von Verfahrensfluten und Klagewellen prophezeit haben, lagen falsch.“

Wer diskriminiert wurde, kann Schadenersatz vom Land Berlin bekommen

Das in dieser Form bundesweit einmalige Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land ermöglichen.

Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich an die betroffene Behörde wenden oder an eine neugeschaffene Ombudsstelle, die bei der Justizverwaltung angesiedelt ist. Dann wird der Vorwurf geprüft und nach Lösungen gesucht.

Im Jahr 2018 habe es 21 Beschwerden gegen Polizisten wegen Diskriminierung gegeben, 2019 waren es 14 – bei 750.000 Funkwageneinsätzen im Jahr. (dpa)

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