zum Hauptinhalt
Update

„Können nicht mit Sicherheit sagen: Der Angeklagte war es“: Klaus R. saß wegen eines 33 Jahre alten Mordes im Gefängnis – nun ist er frei

Eine Frau wurde 1987 in ihrer Wohnung in Neukölln getötet. Drei Jahrzehnte danach wurde ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun wurde er freigesprochen.


Der Mord an einer Mutter vor den Augen ihres zweijährigen Sohnes galt lange als „Cold Case“. Dann eine Erfolgsnachricht: DNA-Spuren vom Tatort, die mit neuen Methoden geprüft wurden, führten zu einem Verdächtigen.

Klaus R. wurde 32 Jahre nach dem Verbrechen in Neukölln zu lebenslanger Haft verurteilt. Andere Richter aber kamen zu einer neuen Entscheidung: Mit einem Freispruch endete am Donnerstag der neu aufgelegte Prozess gegen den 62-Jährigen. Indizien gebe es, doch Zweifel seien geblieben, fand die 40. Große Strafkammer des Landgerichts. Der Staatsanwalt kündigte Revision an.

Klaus R. war im September 2019 des Mordes schuldig gesprochen worden. Er legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte die Entscheidung und ordnete eine neue Verhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts an. 

Nun der Freispruch, den der ehemalige Gerüstbauer ohne eine äußerliche Regung aufnahm. Die beiden Söhne der Getöteten, die Nebenkläger in dem Verfahren sind, waren nicht zur Verkündung des Urteils gekommen. Sie hätten „gründlich überlegt und diskutiert“, begann der Vorsitzende Richter Peter Schuster.

„Ein Freispruch mag viele enttäuschen, für ein Verbrechen wird nicht bezahlt.“ Es sei in diesem Fall die richtige Entscheidung. Klaus R. sei für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigten. Er saß von November 2018 bis Mitte Dezember 2020 im Gefängnis. 767 Tage. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde er 57.525 Euro erhalten.

Annegret W. wurde gewürgt und erstochen - ihr Sohn sah es mit an

Annegret W. wurde am 18. September 1987 in ihrer Wohnung in Neukölln getötet. „Sie ließ den Täter in die Wohnung“, hieß es im Urteil. Zwischen 10.30 Uhr und 12.15 Uhr sei es gewesen. Es sei zu einem Streit gekommen, „dessen Grund wir nicht kennen“.

Der Angreifer habe einen weißen Pullover der Frau genommen, ihn mehrfach um ihren Hals geschlungen, die Enden fest zugedrückt. Schließlich habe er aus der Küche ein Messer geholt und der bereits erdrosselten Frau fünf Mal in den Hals gestochen.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Als der ältere Sohn aus der Schule kam, fand der Sechsjährige seine tote Mutter. Sein damals zwei Jahre und acht Monate alter Bruder hatte sich danebengelegt. Zuvor hatte er das Messer aus dem Hals gezogen und noch versucht, das Blut abzuwaschen.

Er sagte, „Onkel Degake hat Messer in den Hals gemacht“. Doch wer dieser Onkel gewesen sein sollte und was sich das Kind dachte, blieb offen. Vergeblich hatte damals ein Kinderpsychologe versucht, noch mehr von dem kleinen Jungen zu erfahren.

Jahrelang tappte die Polizei im Dunkeln. 1991 wurden die Ermittlungen eingestellt. 24 Jahre später rollte die für die Bearbeitung ungeklärter Tötungsdelikte zuständige Dienststelle des Morddezernats den Fall erneut auf.

Spermaspuren konnten nie eindeutig zugeordnet werden

Am Tatort gesicherte Spuren wurden mit neuen Methoden überprüft. 2018 führten dann DNA-Spuren, die an Kleidung der Getöteten gefunden worden waren, zu dem polizeibekannten R.

Am Hauskleid der Frau und an einem Pullover entdeckten Experten Hinweise auf ihn. „Die DNA-Spuren sind ein sehr starkes Indiz gegen den Angeklagten“, sagte Richter Schuster. R. und die Annegret W. hätten sich mehrmals getroffen – eine lockere und wohl kurze Beziehung.

Die 30-Jährige sei eine Frau gewesen, „die auch Lust auf sexuelle Abenteuer hatte“. Sie habe den Angeklagten auf der Straße oder über eine Kontaktanzeige kennengelernt. R. hatte im Prozess erklärt, sie hätten sich einige Male getroffen. Er nannte es ein „Techtelmechtel“ ohne Sex. Sie hätten sich geküsst und angefasst.

Rätsel würden frische Spermaspuren aufgeben, die im Mund des Opfers sichergestellt worden waren, hieß es weiter im Urteil. Sie würden nach Blutuntersuchungen zum Lebensgefährten der Frau passen, „aber nicht zum Angeklagten“, sagte das Gericht.

[Sicherheit vor der eigenen Haustür: In unseren Leute-Newslettern aus den zwölf Berliner Bezirken geht es auch oft um Kriminalität und Polizei. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Eine DNA-Untersuchung des Spermas sei heute nicht mehr möglich. Der Lebensgefährte habe am Morgen des Tattages die Wohnung verlassen – „er hat ein klares Alibi“. Oral-Sex habe es am Morgen nicht gegeben, erklärte er damals und im Prozess als Zeuge.

„Wir können einfach nicht klären, woher die Sperma-Spuren kommen“, hieß es weiter im Urteil. „Wir können nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit sagen: Der Angeklagte war es.“

Selbst wenn das Gericht zu dem Schluss gekommen wäre, dass R. die Frau getötet habe, wäre es nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes gekommen. "Denn wir wissen nicht, was der Auslöser der Tat war.“

Der Bundesgerichtshof wird den Fall ein zweites Mal prüfen müssen

Ob Heimtücke, Habgier, Verdeckung einer anderen Straftat, niedrige Beweggründe – man hätte es nicht feststellen können, hieß es weiter. Es wäre auf Totschlag entschieden worden, der aber inzwischen verjährt gewesen wäre.

Der Staatsanwalt hatte auch im zweiten Prozess auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert. Weil die Frau nach den ersten Treffen für Sex Geld haben wollte, sei Klaus R. wütend und verärgert gewesen.

Sie habe ihm zudem im Streit berichtet, dass es weitere Männer gebe. Aus niedrigen Beweggründen habe er sie ermordet. Bei dieser Annahme stützt sich die Anklage auf Angaben einen Zellennachbarn von R., der sich im Prozess allerdings wenig aussagewillig zweigte.

Die Täterschaft ergebe sich aus dem Zusammenspiel von DNA-Spuren, Angaben des Sohnes und die des Mithäftlings, sagte der Staatsanwalt. Der Bundesgerichtshof wird den Fall ein zweites Mal prüfen müssen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false