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Die JVA in Berlin-Tegel.

© dpa/picture-alliance

Update

JVA Tegel in Berlin: Verurteilter Vergewaltiger immer noch flüchtig

Seit Montag ist ein Mann, der wegen Vergewaltigung verurteilt ist, flüchtig. Mitgefangene vermuten den Sicherungsverwahrten Christian B. in Kroatien.

Christian B. war wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Erpressung zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden und saß in der Sicherungsverwahrung der JVA Tegel. Seit Montagabend fehlt von ihm jede Spur. Der Mann habe im Rahmen seiner Vollzugslockerung Ausgang gehabt, sagte ein Sprecher. Bis 22.45 Uhr am Montagabend sollte Christian B. eigentlich wieder zurückgekehrt sein, doch bei der Zählung fiel dann sein Fehlen auf.

Während die Polizei bislang vergeblich nach dem Mann fahndet, vermuten ihn Mitgefangene in Kroatien. Christian B. ist nach Informationen des Tagesspiegels 1982 in Berlin geboren, er wird Ende November 37 Jahre alt. Mitgefangene sagen, er könnte versucht haben, nach Kroatien zu fliehen, weil von dort seine Eltern herstammen. Im März hatte es einen ähnlichen Fall gegeben: Der Sicherungsverwahrte Torsten M. war ebenfalls nach einem Ausgang nicht zurückgekehrt. Er wurde wenige Tage später in Magdeburg aufgegriffen - M. stammte aus Magdeburg.

Laut Justizverwaltung hat B. 2005 seine Freiheitsstrafe angetreten und 2015 eine Vollzugslockerung erhalten. Dabei habe er auch eine Umschulung absolviert und mehr als 900 Ausgänge gehabt. Sobald die Polizei ihn findet, kommt der Mann zurück in die Sicherungsverwahrung. Den unbegleiteten Ausgang hat er sich natürlich erst mal verspielt. Wie es hieß, saß B. seine Sicherungsverwahrung nicht im neu gebauten so genannten SVer-Haus ab, sondern in der Sozialtherapeutischen Anstalt (Sotha).

Straflockerung ist wichtig für die Resozialisierung

Um die Allgemeinheit vor Straftätern zu schützen, die als besonders gefährlich eingeschätzt werden, können Gerichte eine Sicherungsverwahrung anordnen. Wie der Justizsprecher erläuterte, sei vom Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht vorgegeben, dass auch Sicherheitsverwahrte die Möglichkeit einer Vollzugslockerung bekommen können – eine Vorgabe, die für alle Bundesländer gelte.

Das soll den Betroffenen die Perspektive geben, wieder in Freiheit leben zu können. Dies betreffe jedoch nur einen geringen Teil von Sicherungsverwahrten, so der Sprecher. In Berlin gebe es derzeit 52 Sicherungsverwahrte, davon haben neun eine Vollzugslockerung erhalten – inklusive des Mannes, der nun nicht zurückkam.

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