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Kronzeuge aus Rockerszene nach Erpressung verurteilt: 23-Jähriger packte gegen einstige „Brüder“ aus

Er wolle mit seiner kriminellen Vergangenheit komplett abschließen, meinte der Angeklagte und sagte umfänglich über seine Verbindungen in die Rockerszene aus. In einem ersten Prozess wurde Robin A. zu gut drei Jahren Haft verurteilt.

Wenn der Ex-Rocker auf der Anklagebank sitzt, sind Polizisten in schusssicheren Westen mit im Saal. Der 23-Jährige war Mitglied des Bandido-Supporterklubs „La Onda“. Mit seinen damaligen „Brüdern“ beging er Straftaten: Raub, Erpressung, Körperverletzung, Brandstiftung. „Ich will mit meiner kriminellen Vergangenheit komplett abschließen“, hatte Robin A. seine Geständnisbereitschaft begründet.

Er sagte auch am Dienstag im Prozess um Erpressung und Amtsanmaßung aus und sorgte für ein schnelles Urteil. Eine Gesamtstrafe von drei Jahren und zehn Monate Haft verhängte das Gericht.

Es ging um einen Überfall auf einen Drogendealer im Juni 2010. Robin A. (Name geändert) und weitere Rocker vermuteten in der Hellersdorfer Wohnung des 40-jährigen Mannes große Mengen an Bargeld. Sie klingelten und gaben sich als Polizeibeamte aus. Er solle auf die Straße kommen, weil sein Fahrzeug in eine Straftat verwickelt sei. Als er vor ihnen stand, verlangten sie „Schweigegeld“ von dem Mann. Er habe gedroht, den mutmaßlichen Dealer abzuknallen, sagte der Angeklagte, der hinter Panzerglas saß. Sie erpressten 21 000 Euro. Von seinem Anteil habe er Rauschgift und Klamotten gekauft, sagte der Aussteiger.

Drei Monate später überfiel er den Mann noch einmal. 10 000 Euro verlangte er, weil er Schulden im Rockerklub hatte. Er wurde er im Mai 2012 zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Diese Strafe wurde in die jetzige Entscheidung mit einbezogen. Die Richter hoben hervor, dass A. Aufklärungshilfe geleistet und „ganz offen und klar mit der Rockervereinigung gebrochen hat“. Der Aussteiger sei deshalb bereits bedroht worden.

In mehr als 60 Vernehmungen bei der Polizei hatte er von Straftaten berichtet. Er bezichtigte sich selbst und weitere Rocker. Er sagte als Kronzeuge erstmals in Berlin als früherer Rocker gegen einstige „Brüder“ aus. Das war im September. Er und die drei Mitangeklagten waren im Januar 2010 nach Marzahn gefahren und hatten ein Auto angezündet. Es war ein Racheakt gegenüber den Hells Angels nach einem Angriff auf einen Bandido. Aussteiger A. wurde schuldig gesprochen, blieb aber straffrei.

Das jetzige Urteil entspricht den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidiger. Bereits am 24. Oktober wird der Kronzeuge wieder streng geschützt und hinter Panzerglas sitzen: Es beginnt ein weiterer Prozess gegen ihn und weitere Männer aus dem Umkreis der Bandidos.

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