zum Hauptinhalt
Der Unfall mit einem Todesopfer passierte auf der Tauentzienstraße bei einem einem illegalen Autorennen.

© Britta Pedersen/dpa/

13 Jahre Haft: Berliner Ku'damm-Raser erneut verurteilt – aber nicht wegen Mordes

Einer der beiden Männer, die am tödlichen Autorennen beteiligt waren, stand fünf Jahre danach erneut vor Gericht. Er wurde zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt.

Für Ku’damm-Raser Marvin N. endete der dritte Prozess vor dem Landgericht zwar nicht mit einem erneuten Schuldspruch wegen Mordes. Doch der 29-Jährige, der sich vor mehr als fünf Jahren mit Raser Hamdi H. (32) ein Autorennen mit tödlichem Ausgang in der City West geliefert hatte, habe sich des versuchten Mordes und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht.

Das entschied die 29. Große Strafkammer am Dienstag und verhängte 13 Jahre Haft. Nur durch „absolutem Zufall“ sei es nicht sein Sportwagen gewesen, der mit einem unbeteiligten Jeep kollidierte. Die beiden Männer hatten sich am 1. Februar 2016 ein „Stechen“ geliefert. Sie flogen förmlich über den Kurfürstendamm - über zwanzig Querstraßen und etliche Ampeln hinweg. Hamdi H. im Audi A6 TDI mit 224 PS gegen Marvin N. im Mercedes AMG mit 380 PS.

Mit bis zu 170 Stundenkilometern sollen sie gerast sein. Bis Hamdi H. nahezu rechtwinklig den Jeep des Arztes Michael W. rammte, der aus der Nürnberger Straße bei für ihn grüner Ampel auf die Kreuzung fuhr. Der 69-Jährige hatte keine Überlebenschance.
Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren. Ein erstes Urteil des Landgerichts wegen Mordes gegen beide Raser hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Doch auch das zweite Berliner Urteil lautete für beide Männer auf Mord und lebenslange Haft. Marvin H. legte erfolgreich Revision an. Das Urteil gegen Hamdi H. indes ist seit Juli 2020 rechtskräftig.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Der Zusammenstoß von H. mit dem Jeep sei N. nicht „mittäterschaftlich zuzurechnen“, sagte der Richter nun. Doch wer kollidieren würden, sei vom Zufall abhängig gewesen.

Wie H. habe N. „um jeden Preis gewinnen wollen“ und sei bei Rot auf die Kreuzung gerast. Mögliche tödliche Folgen habe er billigend in Kauf genommen. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger, der vier Jahre Haft unter anderem wegen versuchter Körperverletzung verlangt hatte, kündete bereits Revision an.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false