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Haupteingang vom Gebäude, das das Amtsgericht Tiergarten, die Staatsantwaltschaft Berlin und das Landgericht beherbergt.

© IMAGO/Emmanuele Contini

Pflegebedürftige mit Brei erstickt: Pflegerin in Berlin zu vier Jahren Haft verurteilt

Das Gericht spricht die 46-Jährige der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Unter Alkoholeinfluss hatte sie die 27-jährige Pflegebedürftige mit Brei erstickt.

Nach dem Erstickungstod einer pflegebedürftigen 27-Jährigen ist eine Pflegerin in Berlin zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach die 46-Jährige am Donnerstag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Frau hatte die 27-Jährige im August 2022 weiter mit Brei gefüttert, obwohl diese sich zuvor an dem Brei verschluckt hatte und deshalb um Atem rang und hustete.

Zuvor hatten die Eltern der 27-Jährigen ihre Tochter für einige Tage im Haus der Angeklagten in Berlin-Prenzlauer Berg untergebracht. Weil sie die Pflegerin nicht erreichen konnten, suchten sie damals die Wohnung auf. Dort fanden sie ihre Tochter, die durch die Chromosomenbesonderheit Trisomie-8 beeinträchtigt war, tot auf. Die 46-jährige Pflegerin wurde kurz darauf in Mecklenburg-Vorpommern festgenommen – sie sei stark alkoholisiert gewesen.

Dass jemand in meiner Obhut gestorben ist, kann ich mir nicht verzeihen.

Die Angeklagte vor Gericht

Die Angeklagte habe die junge Frau über Jahre hinweg mit großem Engagement gepflegt, hieß es weiter im Urteil. Eigene physische und psychische Probleme habe sie hintenan gestellt. Als die 27-Jährige einige Tage vor dem tödlichen Geschehen zu ihrer Einzelfallhelferin gebracht wurde, habe sich die junge Frau in einer Phase befunden, in der sie kaum essen und trinken wollte.

Brei in der gesamten Luftröhre

Als die 27-Jährige Brei verschluckt hatte und hustete, habe die Angeklagte „trotz des Kampfes gegen Atemnot weiter Nahrung verabreicht“, hieß es weiter im Urteil. Ein Überforderungsgefühl und „wütende Ungeduld“ könnten bei ihr in der Situation aufgekommen sein. Der Brei habe sich laut Gutachten in der gesamten Luftröhre ausgebreitet.

Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagte bei der „gewaltsamen Fütterung“ nicht mit tödlichen Folgen rechnete. Wegen Alkoholkonsums sei die Frau vermindert schuldfähig gewesen.

„Dass jemand in meiner Obhut gestorben ist, kann ich mir nicht verzeihen“, sagte die 46-Jährige unter Tränen. Als sie nach der jungen Frau im Schlafzimmer sehen wollte, habe diese nicht reagiert. Nachdem ihr bewusst geworden sei, dass die 27-Jährige tot ist, habe sie in Panik das Haus verlassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft verlangt. Die Verteidigerin plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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