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Proteste von Pflegekräften 2017 vor der Charité in Berlin.

© Gambarini/dpa

Personalmangel in Berlins Krankenhäusern: Pflegekräfte: "Unser Volksbegehren ist legal"

Darf ein Volksentscheid ein Bundesland zwingen, in die Personalpolitik der Krankenhäuser einzugreifen? Das „Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“ sagt: ja!

Nachdem das „Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“ ein Volksbegehren für besser finanzierte Kliniken gestartet hat, legten die Initiatoren am Sonntag nach: Sehr wohl könne man auch auf Landesebene mehr Pflegekräfte für die Krankenstationen erzwingen – den Personalmangel zu bekämpfen ist Kernanliegen des Bündnisses. Auslöser für die Reaktion war ein Tagesspiegel-Artikel vom Samstag. Darin ging es um rechtliche Hürden für Volksbegehren, etwa wenn sie in die Haushaltspolitik eines Bundeslandes eingreifen wollen, vor allem aber um die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Das Haushaltsrecht ist Monopol der Parlamente, die Krankenhausfinanzierung wiederum bestimmt weitgehend der Bund.

Allerdings, so das Bündnis, habe man Juristen um Prüfung des Anliegens gebeten. Demnach ermögliche schon jetzt Paragraf 6 des Bundes-Krankenhausfinanzierungsgesetz folgendes: „Durch Landesrecht können (…) weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der Krankenhausplanung gemacht werden.“ Dazu könnten auch „Maßzahlen zur Personalausstattung“ gehören. Der angestrebte Volksentscheid nutze demnach eine völlig legale Landeskompetenz.

Der Charité-Tarifvertrag hat das Volksbegehren inspiriert.
Der Charité-Tarifvertrag hat das Volksbegehren inspiriert.

© Tack/imago

Zudem, darauf weisen die Initiatoren ebenfalls hin, habe schon der damalige Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) 2015 im – allerdings nicht ganz so verbindlichen – Landeskrankenhausplan bestimmte Personalvorgaben für Intensivstationen verankert. Drittens gebe es entsprechende Gesetze schon im CDU-geführten Saarland, wonach das zuständige Ministerium ermächtigt sei, „personelle Anforderungen für die medizinischen und pflegerischen Bereiche der Krankenhäuser“ festzulegen. Die Initiatoren des Volksbegehrens – Pflegekräfte, Unterstützer und Ärzte, die sich um die Gewerkschaft Verdi zusammenfanden – wollen das Land per Gesetz verpflichten, mehr in die Häuser zu investieren und feste Personalschlüssel einzuführen.

Vorbild dafür ist der mit Streiks durchgesetzte Charité-Tarifvertrag. Dort gilt in der Intensivpflege: Eine Schwester versorgt zwei Patienten pro Schicht, statt wie sonst üblich drei, vier oder fünf Kranke. Berlins Kliniken bräuchten ergo 3000 neue Pflegekräfte.

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) hatte das Volksbegehren begrüßt – allerdings eben gerade die geforderten Personalschlüssel als Bundesaufgabe bezeichnet: Wie berichtet, ist bundesweit geregelt, dass Löhne und Gehälter in Kliniken von Krankenkassen, nicht von den Bundesländern bezahlt werden. An diesem Donnerstag sollen vor dem Charité-Bettenturm in Mitte nun Unterschriften gesammelt werden, 20 000 brauchen die Volksbegehren-Initiatoren in einem ersten Schritt.

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