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Die Kreuzkröten werden nicht nach Brandenburg umgesiedelt.

© Getty Images/iStockphoto

Pankower Tor: Berliner Umweltverwaltung muss Gerichtskosten im Streit um Kreuzkröten tragen

Der Nabu hatte gegen die Umsiedlung von Kreuzkröten vom Pankower Tor nach Brandenburg geklagt. Jetzt muss die Senatsumweltverwaltung alle Gerichtskosten tragen.

Juristischer Erfolg für den Landesverband Berlin des Naturschutzbunds (Nabu) im Streit um die streng geschützte Kreuzkröte am Pankower Tor. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt muss die vollständigen Gerichtskosten tragen bei einer Klage, die der Nabu angestrengt hatte. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Insgesamt geht es für den Nabu in diesem Punkt um rund 2000 Euro.

Der Nabu hatte gegen eine Entscheidung der Senatsverwaltung geklagt, die eine Umsiedlung der Tiere nach Brandenburg erlaubt hätte. Auf der ehemaligen Bahnbrache am Pankower Tor soll dort ein ganzes Quartier inklusive Möbelmarkt entstehen.

Senatsverwaltung sah „öffentliches Interesse“

Es bestehe ein „zwingendes öffentliches Interesse“ an dem Bauprojekt, hatte die Senatsverwaltung erklärt. Doch ausgerechnet auf dem Areal gibt es auch das einzige Vorkommen der Kröten in Berlin.

Noch bevor es zu einem Prozess kommen konnte, zog die Senatsverwaltung den Bescheid des „überwiegend öffentlichen Interesses“ zurück. Die Kröten sollen nun in unmittelbarer Nähe des Geländes angesiedelt werden. Da der Nabu damit sein Hauptziel erreicht hatte, schloss er sich der Entscheidung der Senatsverwaltung an.

Der Nabu muss nur noch seinen Anwalt bezahlen

Allerdings waren ihm als Kläger bereits Gerichtskosten entstanden. Diese Kosten zuzüglich eines Anteils an den Anwaltskosten des Nabu muss nun die Senatsverwaltung bezahlen. Der Nabu muss allerdings aus eigener Tasche noch rund 6000 Euro Anwaltskosten aufbringen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Senatsverwaltung „nach dem bisherigen Sach- und Streitstand voraussichtlich unterlegen gewesen wäre, weil der Bescheid sich im Ergebnis summarischer Prüfung als rechtswidrig erweist“.

Argumentation der Senatsverwaltung ist widersprüchlich

Das juristische Vorgehen des Senats sei in sich widersprüchlich, da er „einerseits im Ergebnis vom Überwiegen der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses am Vorhaben ausgeht, andererseits jedoch ausdrücklich feststellt, dass er mangels hinreichender Konkretisierung der kompensatorischen Gesamtmaßnahmen gar nicht dazu in der Lage ist, eine Aussage dazu zu treffen, wie sich die Umsiedlung auf den lokalen Erhaltungszustand, den Erhaltungszustand in Berlin und darüber hinaus auswirken würde“.

„Das ist ein Sieg mit Signalwirkung“

Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des Nabu Berlin, erklärte in einer Pressemitteilung: „Das ist ein Sieg mit Signalwirkung! Der Beschluss zur Kostenaufteilung signalisiert, dass das Gericht wohl in unserem Sinn entschieden hätte, und bestätigt damit, dass es sich lohnt, gegen solche juristischen Winkelzüge zulasten der Natur vorzugehen.“

Für das neue Areal, auf dem die Kröten in Zukunft leben sollen, liegt ein neues Artenschutzkonzept vor. Die genauen Rahmenbedingungen sind aber noch nicht geklärt. In die Planungen einbezogen wird auch der Denkmalschutz.

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