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Eine medizinische Fußpflege kann bei Schäden an Haut oder Zehennägeln Entzündungen vorbeugen.

© dpa/RONNY HARTMANN

Ohne Erlaubnis Diabetiker behandelt: Fußpflegerin wegen fahrlässiger Körperverletzung in Berlin angeklagt

Wer unter Diabetes leidet, bedarf häufig einer besonderen Fußpflege. In Berlin soll eine Frau dennoch Betroffene behandelt haben.

Weil sie drei ältere Menschen bei der Nagelpflege verletzt haben soll, hat eine 52-Jährige Ärger mit der Berliner Justiz. Die Amtsanwaltschaft, zuständig für kleinere bis mittlere Straftaten bei der Staatsanwaltschaft, hat Anklage erhoben wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Die Frau soll von März bis Mai 2023 in einem seniorengerechten Wohnhaus Fußpflege angeboten und durchgeführt haben. Unter den Kunden waren nach den Ermittlungen auch drei Diabetes-Patienten.

Für diese wäre aufgrund der damit besonderen Fußprobleme eine besondere Behandlung erforderlich gewesen – etwa von einer ausgebildeten Podologin oder einem Podologen. Das sei der 52-Jährigen auch bewusst gewesen, gleichwohl habe sie die Menschen behandelt. In der Folge sei es zu eitrigen Entzündungen gekommen, hieß es weiter. Eine Kundin habe im Krankenhaus stationär behandelt werden müssen. (dpa)

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