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Ab 13. Dezember werden 50 Euro fällig, wenn man bei der BVG ohne 3G-Nachweis erwischt wird. Wer außerdem keine Maske trägt, muss weitere 50 Euro zahlen.

© Jochen Eckel/Imago

BVG führt weitere Strafe in Berlin ein: Ohne 3G-Nachweis in Bus und Bahn werden 50 Euro fällig

Bei der BVG gibt es unter anderem Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der neuen Regel. Wegen fehlender Maske wurden schon mehr als 16.000 Fahrgäste bestraft.

Knapp drei Wochen nach der bundesweiten Einführung der 3G-Regel für öffentliche Verkehrsmittel führt die BVG eine Strafe für Verstöße ein. Wie Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen am Freitag mitteilte, soll die Nutzungsordnung am kommenden Montag, dem 13. Dezember, angepasst werden.

Wer dann nicht nachweisen kann ob sie oder er gegen eine Corona-Infektion geimpft, genesen oder aktuell getestet ist, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Diese kann nach Angaben der BVG vom Sicherheits- und Kontrollpersonal erhoben werden.

Die Strafe ist laut dem Landesunternehmen nicht zu verwechseln mit behördlichen Bußgeldern, wie sie Polizei und Ordnungsämter verhängen können. Außerdem ist sie unabhängig von der Frage der Maskenpflicht.

Wer also außerdem keine Maske trägt, muss mit 100 Euro Strafe rechnen. Eine FFP2-Maske wird weiterhin empfohlen, ist aber nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben: OP-Masken werden nach Auskunft eines BVG-Sprechers nun ebenfalls akzeptiert.

Kontrolliert werden die Vorgaben nach Angaben der Pressestelle vom Sicherheitsdienst der BVG bei Streifen "anlassbezogen stichprobenartig" - also beispielsweise wenn jemand auffällt, weil sie oder er seine Maske nicht korrekt trägt.

Außerdem gebe es tägliche Schwerpunktkontrollen von BVG-Kräften gemeinsam mit der Polizei. An wechselnden Bahnhöfen würden dann alle Fahrgäste kontrolliert. In den vergangenen Tagen hatten sich in sozialen Medien mehrfach Fahrgäste lobend über diese Kontrollen geäußert. Bisher mussten Betroffene ohne 3G-Nachweis umdrehen oder an der nächsten Station aussteigen, aber keine Strafe zahlen.

Obdachlose müssen keine Strafe zahlen

BVG-Betriebsvorstand Rolf Erfurt lässt sich mit den Worten zitieren, "die neuen 3G-Regeln wurden von den allermeisten Fahrgästen schnell und problemlos angenommen". Bei den bisherigen Kontrollen hätten im Schnitt etwa 95 Prozent der Kunden einen gültigen Nachweis vorzeigen können. Die Quote derer, die eine Maske tragen, liege seit Monaten "im Bereich von 97 bis 99 Prozent".

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Die 3G-Regel gilt sowohl für die Busse und Bahnen als auch für die Bahnsteige, nicht jedoch für Bahnhofszugänge und Verteilerebenen. Die Vorgaben hatten der BVG Kritik eingebracht, weil sie bedeuten, dass Obdachlose ohne Nachweis von den Bahnsteigen bei eisigen Temperaturen nach draußen geschickt werden können.

Die BVG stellte am Freitag vorsorglich klar, dass die künftige Vertragsstrafe bei 3G-Verstößen nicht gegen Personen ohne Obdach verhängt werde.

Verstöße gegen die Maskenpflicht ahndet die BVG bereits seit Juli 2020. Bisher sei die Vertragsstrafe vom Sicherheitspersonal in mehr als 16.000 Fällen verhängt worden. Hinzu kämen "zahlreiche Hinweise, Ermahnungen oder auch schriftliche Betretungsverbote".

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