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Nicht alle geplanten Stellen zur Umsetzung des Mietendeckels werden besetzt.

© Christoph Soeder/dpa

Weil sich Vermieter an die Regeln halten: Nur 65 Stellen werden für die Umsetzung des Mietendeckels besetzt

Stadtentwicklungssenator Scheel will nicht die vollen 130 Stellen besetzen, die geplant waren. Es gab eine große Zahl an Bewerbungen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen plant mit deutlich weniger Stellen für die Umsetzung des Mietendeckel-Gesetzes als ursprünglich erwartet. „Wir sehen davon ab, die vollen 130 Stellen zu besetzen“, sagte Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus.

Stattdessen sollen nur 65 besetzt werden. Scheel begründete das mit den bisherigen positiven Erfahrungen, nach denen sich ein Großteil der Vermieter an die Regeln halte. Das sei auch die Erwartung für die zweite Stufe des Gesetzes ab dem 23. November.

Neun Monate nach Inkrafttreten des Mietendeckel-Gesetzes am 23. Februar sind dann überhöhte Mieten verboten. Das gilt, wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über der entsprechenden Mietobergrenze liegt. Die Senatsverwaltung überwacht das Verbot.

„Für die zweite Stufe gab es ein Auswahlverfahren. Wir hatten eine große Anzahl von Bewerbungen“, sagte Scheel. „Zum November haben wir schon die ersten Stellen besetzt.“ Weitere sollen im Dezember folgen.

„Wir werden dann beobachten, ob unsere Prognose, dass nicht zu viele Anträge eingehen, weil sich Vermieter rechtsförmig verhalten, eintrifft“, sagte der Senator vor den Abgeordneten. „Wenn das nicht der Fall sein sollte, werden wir nochmal eine weitere Bewerbungsphase nachschalten.“

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Die Stellen sind befristet bis zum Auslaufen des Gesetzes nach fünf Jahren. Falls das Mietendeckel-Gesetz schon zuvor juristisch scheitert, droht den Mitarbeitern der Senatsverwaltung zufolge keine Entlassung.

CDU und FDP in Berlin sind gegen den Mietendeckel sowohl vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgegangen.

Weitere 48 Stellen im Zusammenhang mit dem Mietendeckel-Gesetz gibt es bei den Bezirksämtern. Mittlerweile sei der Großteil der Einstellungen dort umgesetzt, sagte Scheel. „Wir haben sehr frühzeitig damit begonnen, mit den Bezirken darüber zu sprechen, dass die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit in den Bezirksämtern gegeben ist, um die erste Stufe des Mietendeckels zu gewährleisten.“ (dpa)

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