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Im Streit um die Kita-Broschüre gewann der Neuköllner Jugendstadtrat vor Gericht (Symbolbild).

© Arne Dedert/dpa

Umstrittene Publikation zu Rechtsextremismus: Neuköllner Stadtrat darf weiter von Kita-Broschüre abraten

Vor dem Verwaltungsgericht hat Falko Liecke einen Etappensieg erzielt: Er darf weiterhin von der Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung abraten.

In der Auseinandersetzung zwischen dem Neuköllner Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) und der Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS) wegen der "Ene mene muh"-Kitabroschüre hat Liecke nun einen Etappensieg erzielt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem Eilverfahren zu seinen Gunsten: Liecke darf weiter von der Broschüre abraten. Die AAS könnte jedoch Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

In der Broschüre wird Erziehern erklärt, wie sie mit rechtsextremen Eltern umgehen können. Liecke hatte in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Broschüre Vorurteile schüre, anstatt sie zu bekämpfen. Diese und andere Äußerungen wollte die Stiftung gerichtlich untersagen lassen, da sie aus Sicht der AAS gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen würden. 

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der AAS jedoch nicht: Der Jugendstadtrat habe sich in amtlicher Eigenschaft geäußert, urteilte das Gericht. Daher sei kein Unterlassungsanspruch glaubhaft gemacht. Die Pressemitteilung enthalte weder wahrheitswidrige Tatsachenangaben noch unvertretbare Wertungen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Es werde beispielsweise deutlich, dass es sich um eine Empfehlung handele.

Außerdem sei die Bewertung Lieckes "vertretbar". Das Gericht erklärte auch, dass "die Empfehlung der Broschüre, bei einzelnen Eltern 'genauer hinzuschauen', negativ als 'Bespitzelung' bezeichnet werden dürfe." Die Wertung, dass Erzieher nicht die politische Gesinnung der Eltern überprüfen sollten, knüpfe an diese Empfehlung an.

Außerdem seien Lieckes Äußerungen nicht unverhältnismäßig, da er kein Verwendungsverbot für die Broschüre ausgesprochen habe und seine Äußerungen keinen lenkenden Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen würden, da es zu der Broschüre bereits vielfältigen öffentlichen Äußerungen gäbe.

"Debatte um Rechtspopulismus in der Kita muss endlich sachlich geführt werden"

Die AAS erklärte, den Gerichtsentscheid zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig betonte sie in einer Pressemitteilung, dass die "Debatte um Rechtspopulismus in der Kita nun endlich sachlich geführt werden muss." Die AAS bedauere, dass das Wohl der Kinder und der Bedarf der Kitas in der öffentlichen Debatte in den Hintergrund gerückt sei. 

„Nach unserer Auffassung war es nicht zulässig, dass in einer Pressemeldung des Bezirksamtes Kitas vom Gebrauch der Publikation abgeraten wurde", erklärte Timo Reinfrank, Geschäftsführer der AAS. "Der Bedarf der Kitas besteht trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts unverändert fort. Es bleibt unser Kernanliegen, pädagogische Fachkräfte bei diesen Herausforderungen zu unterstützen", so Reinfrank weiter.

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