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Das Haus Wrangelstraße 66 in Berlin-Kreuzberg war eines der ersten, das über das Vorkaufsrecht verstaatlicht wurde.

© Thilo Rückeis

Neues vom Kreuzberger Baustadtrat: Mieter sollen Genossen werden

Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt will 13 Häuser über das Vorkaufsrecht erwerben. Dabei sollen Genossenschaften mithelfen.

In Friedrichshain-Kreuzberg „explodieren“ die Vorkaufsfälle von Mietshäusern in Milieuschutzgebieten. So formulierte es Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) am Sonntag im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Derzeit prüfe das Stadtplanungsamt 13 Häuser mit rund 200 Wohnungen, sie befinden sich laut einer auf Twitter verbreiteten Karte an der Urban- und Gneisenaustraße, im Kiez an der Wiener Straße und im Wrangelkiez in Kreuzberg sowie in den Quartieren Boxhagener und Eldenaer Straße in Friedrichshain.

Weil die angefragten Wohnungsbaugesellschaften die Übernahme einzelner Häuser wegen zu hoher Preise abgelehnt haben, versucht Schmidt ein neues Finanzierungsmodell auf die Beine zu stellen. Dieses Modell setzt sich aus zwei Säulen zusammen: Ein Kiezfonds, an dem sich Nachbarn beteiligen können, und eine Dachgenossenschaft, die das Haus an eine bestehende Baugenossenschaft vermittelt. Die Mieter müssten dann Genossenschaftsanteile zeichnen. 20 Prozent des Ankaufspreises könnten so finanziert werden, weitere zehn Prozent sollte der Senat dazugeben.

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Ob das klappt, ist völlig offen. Eine Dachgenossenschaft muss erst noch gegründet werden. Innerhalb von zwei Monaten muss der Ankauf der 13 Häuser aber verbindlich umgesetzt werden, eine sportliche Herausforderung. „Das ist Neuland“, sagt Schmidt, zumindest für Berlin. In München gebe es bereits eine genossenschaftlich organisierte Immobilienagentur, die den Ankauf von Häusern managt, die Gima. Ein ähnliches Modell wünscht sich Schmidt auch für Berlin. Die Gima wird von 27 Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen getragen.

Kritik am teuren Ankauf von Häusern

Gegen den staatlichen Ankauf von Häusern über das Vorkaufsrecht oder direkt von privaten Eigentümern gibt es heftige Kritik von der Opposition und Wirtschaftsverbänden, der Rechnungshof hat eine Prüfung eingeleitet. Auch in den sozialen Medien wird kritisiert, dass einzelne Hausgemeinschaften auf Kosten der Allgemeinheit „rausgehauen“ werden, während andere alleine weiterkämpfen müssen. Sein Vorstoß sei keine Reaktion auf diese Kritik, sagte Schmidt, er sehe aber auch ganz pragmatisch, dass der Senat nur „begrenzte Mittel“ zur Verfügung stelle. Außerdem möchte er mit seinem Vorstoß „den solidarischen Gedanken“ stärken.

Bei den 13 Häusern habe wie bei allen Verkäufen von Häusern eine automatische Vorprüfung gegriffen. Alle privaten Verkäufe müssen beim Grundbuchamt angezeigt werden, dann werde geschaut, wie viele Wohnungen betroffen und wie hoch die Mieten sind. Ab acht Wohnungen könne das Vorkaufsrecht eingeleitet werden, wenn deren Mieten noch vergleichsweise niedrig liegen, parallel zur Prüfung werde eine Mieterversammlung einberufen, sagte Schmidt. In der Regel gebe es dort eine breite Zustimmung.

Man prüfe aber nicht ab, ob die Mieter auch deutlich mehr zahlen könnten. „Es geht nicht um den einzelnen Mieter, sondern darum, hohe Mietsteigerungen zu verhindern.“ Damit verfolge man die Ziele im Milieuschutz, so Schmidt. Die privaten Käufer könnten die Ausübung des Vorkaufsrechts verhindern, in dem sie eine Abwendungserklärung unterschreiben und sich darin den Zielen des Milieuschutzes vertraglich verpflichten. Das lehnten viele ab.

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