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Neue Unsicherheit auf dem Wohnungsmarkt: In Spandau ist der Berliner Mietspiegel jetzt disqualifiziert
Ein Amtsgericht sagt: Die rot-grün-rote Regelung ist unvereinbar mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Urteil gilt für Spandau, aber wirft Fragen für Berlin auf.
Von Reinhart Bünger
Wer als Vermieter beabsichtigt, seinem Mieter unter Hinweis auf den Berliner Mietspiegel künftig mehr abzuverlangen, kann vor Gericht leicht scheitern. Dies zeigt ein Fall aus Spandau. Er wurde zwar schon im Januar verhandelt. Doch die schriftliche Urteilsbegründung gibt es erst seit Mitte dieser Woche. „Der Berliner Mietspiegel 2021 ist kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von Paragraf 558d BGB“, urteilte Amtsrichter Schneider im Namen des Volkes und verwies auf die inzwischen vorliegenden Kommentierungen in der Fachliteratur.
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