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Die Testpflicht an Berliner Schulen wird ausgeweitet.

© Sven Hoppe/dpa

Neue Corona-Regeln für Schulen: Auch Berliner Lehrer müssen sich künftig selbst testen

Lehrkräfte und Schulpersonal müssen sich zwei Mal pro Woche testen – entweder zu Hause oder in der Schule. Bisher waren die Corona-Tests freiwillig.

Der Berliner Senat hat am Dienstag im Zuge der Anpassungen an das Bundesinfektionsschutzgesetz auch neue Regeln für die Berliner Schulen beschlossen. Demnach müssen sich auch Lehrer:innen sowie das Schulpersonal, das regelmäßig Kontakt zu Schüler:innen hat, verpflichtend zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen.

Die Testpflicht gilt auch für Personal, das in der Notbetreuung eingesetzt wird. Bisher waren die Tests auf freiwilliger Basis.

Die Tests sollen nach Angaben der Senatsbildungsverwaltung als Selbsttest zu Hause oder in der Schule durchgeführt werden. Wenn die Tests zu Hause durchgeführt werden, müssen die Lehrer:innen anschließend eine Eigenerklärung bei der Schulleitung vorlegen. Eine entsprechende Rechtsgrundlage werde schnellstmöglich erarbeitet.

Ein Sprecher der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sagte, dass die Testpflicht für das Personal grundsätzlich zu begrüßen sei, es müsse aber ein unbürokratischer Ablauf sichergestellt sein und ausreichend Tests zur Verfügung stehen.

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Außerdem hat der Senat präzisiert, wie die geforderten Schulschließungen bei einer Inzidenz von über 165 organisiert werden und welche Ausnahmen gelten sollen. Falls die Inzidenz drei Tage hintereinander über einem Wert von 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, soll ab dem übernächsten Tag dann für die meisten Jahrgangsstufen kein Präsenzunterricht mehr stattfinden.

Einige Jahrgangsstufen bleiben aber im Wechselunterricht, für die Jüngeren gibt es eine Notbetreuung, die Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen sowie Kinder von Alleinerziehenden, sozial benachteiligte Schüler:innen sowie Kinder, bei denen das Erreichen der Bildungsziele gefährdet ist, nutzen können. Einen Überblick der Beschlüsse des Senats lesen Sie hier.

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