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Unterschriebener Mietvertrag, die Schlüssel für die eigenen vier Wände? Für viele Berliner scheint das immer unrealistischer.

© dpa/Dieter Assmann

Nach Vorschlag von Berlins Sozialsenatorin: Bundesinnenministerium will Wohnsitzauflagen für Geflüchtete nicht lockern

Sozialsenatorin Kipping bat darum, Geflüchteten bei einem angespannten Wohnungsmarkt den Wohnsitzwechsel zu erleichtern. Das Bundesinnenministerium reagierte zurückhaltend.

Das Bundesinnenministerium hat zurückhaltend auf den Vorstoß von Berlins Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) nach einer Lockerung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge reagiert. Es verweist aber auf die bestehende Möglichkeit eines Wechsel unter bestimmten Umständen.

„Grundsätzlich ist angesichts der derzeitigen Unterbringungssituation der Gedanke durchaus nachvollziehbar, die private Wohnsitznahme von Schutzsuchenden im Bereich einer anderen Ausländerbehörde zu erleichtern“, teilte eine Ministeriumssprecherin am Sonntag mit.

Das ließe aber die Verantwortung für Leistungen, Gesundheit und Schule außer acht. Bereits heute sei jedoch möglich, den Wohnsitz im Bereich einer anderen Ausländerbehörde unter bestimmten Umständen im beiderseitigen Einvernehmen zu nehmen.

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Kipping hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gebeten, eine Lockerung der Auflage zu ermöglichen, wenn jemand aus einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Berlin in eine Gegend mit Leerstand zieht. Sie nannte Brandenburg als Beispiel. Der Hintergrund ist, dass Berlin mehr Flüchtlinge aufnimmt, als es nach der bundesweiten Aufteilung aufnehmen muss.

Die „Berliner Morgenpost“ hatte am Donnerstag darüber berichtet. Geflüchtete müssen in den ersten drei Jahren ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem Land den Wohnsitz haben, in das sie für das Asylverfahren zugewiesen wurden. (dpa)

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