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Gestellte Szene zum Thema Verkehrssicherheit: Ein Autofahrer oeffnet die Fahrertuer, waehrend ein Radfahrer eng daran vorbeifaehrt und sich darueber aufregt. Berlin, 13.02.2018. Berlin Deutschland *** Asked scene on the subject of road safety a motorist opens the driver s door while a cyclist closely passes by and it upset Berlin 13 02 2018 Berlin Germany PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright: xFlorianxGaertner/photothek.netx

© imago images / photothek/Florian Gaertner/photothek.net

Nach tödlichem „Dooring“-Unfall in Berlin: „Ein einfacher Blick in den Spiegel hätte gereicht“

Beim Öffnen der Wagentür übersah ein 33-Jähriger einen E-Roller-Fahrer. Nach der tödlichen Kollision erging gegen den Autofahrer nun eine Geldstrafe.

Nur einen Spalt breit will er die Tür seines Fahrzeugs geöffnet haben. „Ich habe vorher geschaut“, versicherte der 33-Jährige vor dem Amtsgericht Tiergarten. Er hatte an der Hermannstraße in Neukölln geparkt, um schnell ein Geschenk zu besorgen. Plötzlich ein Geräusch – „ich hatte die Hand noch an der Tür“. Den Mann, der mit einem E-Roller nach einer Kollision mit der geöffneten Tür gestürzt war, kannte er. „Ich war sein Friseur“, so der Angeklagte am Montag im Prozess wegen fahrlässiger Tötung.

Es ging um einen sogenannten Dooring-Unfall, also eine sich plötzlich öffnende Autotür. „Dooring“ verursacht immer wieder sehr gefährliche Situationen für Radfahrerinnen und Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer. Oftmals prallen Betroffene ungebremst auf die Tür, stürzen oder werden über den Türrahmen auf die Straße geschleudert. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) geht nach einer Auswertung von 2013 bis 2022 bundesweit von im Schnitt drei tödlichen Unfällen durch „Dooring“ pro Jahr aus.

Salih A. kam am 8. Oktober 2022 von der Arbeit, als er seinen Mercedes gegen 21.40 Uhr parkte. Alles sei so schnell passiert, es tue ihm sehr leid, sagte er vor Gericht. Er habe dem Verletzten sofort geholfen und Rettungskräfte gerufen. Geschäftsleute seien aus ihren Läden zu ihm gekommen. „Manche sagte, ein Auto habe den E-Scooter abgedrängt, deshalb sei es geschehen“, schilderte der Angeklagte. Er habe den E-Roller nicht gesehen – „ich hatte geguckt“. Zum Kontakt mit der Autotür sei es „von außen, nicht innerhalb der Tür gekommen“. Nur eine Delle sei an seinem Wagen gewesen.

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Der gestürzte Familienvater erlitt schwere Kopfverletzungen. Er sei nicht mehr ansprechbar gewesen, hieß es. Monatelang kämpften Ärzte um das Leben des Mannes. Der 55-Jährige starb sieben Monate nach dem Unfall in Neukölln. Hinterbliebene saßen mit im Saal. „Hätte er den Schulterblick gemacht, würde mein Mann noch leben“, sagte die Witwe, die nun Nebenklägerin war. 35 Jahre seien sie verheiratet gewesen. „Am Ende ist er erstickt.“

Konnte A. den Kopf drehen?

Ob er kurz nach dem Unfall von Nackenschmerzen gesprochen habe, fragte der Nebenklage-Anwalt. Zeugen hätten gehört, dass er meinte, er habe seinen Kopf nicht drehen und deshalb nicht über die Schulter und in den Spiegel sehen können. „Nein, das habe ich nicht gesagt“, widersprach der angeklagte Friseur. Vorstrafen hat er nicht. In seinem „Fahreignungsregister“ befindet sich nach Angaben des Gerichts eine Eintragung, weil er vor einiger Zeit 21 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs war.

Für die Staatsanwältin stand fest: „Bei gebotener Vorsicht hätte der Unfall vermieden werden können.“ Es handele sich um eine grobe Pflichtverletzung. „Ein einfacher Blick in den Spiegel hätte gereicht.“ Sie beantragte eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Euro (4200 Euro). Der Nebenklage-Anwalt sagte, seiner Mandantin komme es nicht auf die Höhe der Strafe an, sondern auf ein Fahrverbot für einige Zeit – „weil er sich so rücksichtslos verhalten hat“.

Der Verteidiger beantragte eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro (2700 Euro). Dem folgte das Gericht, sprach allerdings zudem ein Fahrverbot von einem Monat aus. „Wer aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist“, hieß es im Urteil.

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