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Gedenken. Anwohner haben vor dem Haus der durch eine Gasvergiftung verstorbenen Familie in Köpenick Blumen abgelegt.

© dpa

Nach Gasunglück in Köpenick: Gasdrama: Kein Haftbefehl für Vormieter

Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung dauern an. Wer im Mietvertrag der Vormieter für die jährliche Wartung zuständig war, ist unklar. Der Mieterschutzbund rät zu Kontrollen beim Umzug.

Vor dem Haus liegen Blumen, und sie erinnern an das Unglück, das sich dort abspielte. Die Ermittlungen im Fall der am Erstickungstod gestorbenen Familie aus Köpenick dauern derweil an. „Geprüft werden weitere Unglücksfaktoren und eine etwaige Verantwortlichkeit Dritter“, sagte Justizsprecherin Simone Herbeth. Gegen die Vormieterin und ihren erwachsenen Sohn werde aber kein Haftbefehl erlassen.

Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die Vormieter wegen des Verdacht der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Weil sie die Gaskosten nicht zahlen konnten und sich gegen die Kälte schützen wollten, hatten sie das Abzugsrohr verstopft und so knapp sechs Jahre lang in der Wohnung gelebt. Nach ihrem Auszug hatten sie versäumt, den Vermieter darauf hinzuweisen. Was nach einer Verkettung unglücklicher Umstände klingt, wirft die Frage auf, ob auch der Vermieter bei Vertragsabschluss mit den verstorbenen Neumietern seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

„Grundsätzlich muss ein Vermieter für die Sicherheit in seiner Wohnung sorgen. Doch gibt es dafür keine genaueren vertraglichen Regeln“, sagte Reiner Wild, Geschäftsführer beim Mieterverein. In Bezug auf eine Gasheizung werde im Mietvertrag meist nur festgelegt, wer für die jährliche Wartung verantwortlich sei. Und die geltende „Kehr- und Überprüfungsverordnung für Feuerstätten“ sieht eine Sonderwartung nur bei einer Wiederinbetriebnahme vor. Doch handelte es sich nach Angaben der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) im Fall der Vormieter nicht um eine Stilllegung, sondern um eine vorübergehende Schuldsperrung – weil sie nicht zahlten. „Und darüber wird der Vermieter nicht informiert, weil es sich um einen privaten Vertrag zwischen dem Mieter und uns handelt“, sagte NBB-Sprecher Carsten Döring.

Wer im Mietvertrag der Vormieter für die jährliche Wartung zuständig war, ist unklar. Vom insolventen Vermieterunternehmen „Tower 1 Immobilien dritte GmbH“ gab es keine Stellungnahme. Unklar bleibt damit auch, wer die Plombe entfernt hat. Denn laut Gasnetzbetreiber NBB hätte in der Wohnung kein Gas benutzt werden dürfen, weil die NBB vor etwa zwei Wochen die Plombe am Gaszähler-Hebel nicht entfernte, da ein ungefährliches, aber zu behebendes Leck in der Leitung festgestellt wurde. Dessen Reparatur hätte der Vermieter übernehmen müssen.

Fest steht, dass die Tower GmbH vom Schornsteinfeger seit 2004 in seinem jährlichen Bericht informiert wurde, in welchen Wohnungen Gasthermen gewartet wurden: „Im Wohnhaus in der Purchanstraße sind seit 2004 alle Wohnungen außer dieser geprüft worden“, sagte der Sprecher der Schornsteinfeger-Innung Henry Laubenstein. Rechtlich zu klären sei nun, ob die Nachlässigkeit des Vermieters strafrechtlich verfolgt werden könne, sagte Wild. „Es gibt die Vermieterpflicht, eine funktionsfähige Heizung zu übergeben.“

Das Unglück zeige, wie wichtig es sei vor dem Vertragsabschluss genau nachzufragen und gegebenenfalls einen Fachmann dabei zu haben – besonders bei einem Altbau, sagte Stefan Brenner, Sprecher des Mieterschutzbundes Berlin. „Leitungen und Rohren sieht man einen Defekt nicht an, und Vermieter sind teils nachlässig.“ Am Besten sei es, sich die Emissionsmessungsberichte des Schornsteinfegers vorlegen zu lassen, weil der sowohl Leitung als auch Gerät prüfe. „Wenn der Bericht älter als drei Jahre alt ist, ist Vorsicht geboten“, sagte Brenner.

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