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© dpa / Uwe Anspach

Nach dem Suizid von Lisa-Maria Kellermayr: Ermittlungsverfahren gegen Berliner wegen Hassmails an Impfärztin eingestellt

Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Hassmails an die österreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr eingestellt. Sie hatte sich im Juli das Leben genommen.

Die beiden Berliner zu identifizieren, die Hassmails an die österreichische Impfärztin Lisa-Maria Kellermayr gesendet haben, ist nicht gelungen. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Freitag mit. Das Ermittlungsverfahren musste „trotz mehrere Monate dauernder, intensiver Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin und des Landeskriminalamtes am 12. Januar 2023 eingestellt werden,“ heißt es in der Meldung.

Die Medizinerin Kellermayr hatte sich stark für Corona-Impfungen engagiert und war nach eigenen Angaben monatelang massiv von Impfgegner:innen unter Druck gesetzt worden. Im Juli wurde sie tot in ihrer Praxis in Oberösterreich gefunden, sie nahm sich das Leben.

Von der Staatsanwalt Wels (Österreich) seien Anfang August 2022 die Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte übernommen worden. Ihre Personalien hätten sich jedoch von Anfang an nicht als stimmig erwiesen. Eine Person war den Informationen zufolge offensichtlich in Berlin gar nicht gemeldet, bei der anderen schien zunächst eine Verwechslung mit einem anderen Berliner gleichen Namens vorgelegen zu haben. In den Ermittlungen habe man sich deshalb darauf konzentriert, die tatsächlichen Personalien der Tatverdächtigen herauszufinden.

Hauptanhaltspunkte waren hierfür der Generalstaatsanwaltschaft zufolge die bei Versendung der Mails verwendeten E-Mail-Adressen und Erkenntnisse einer Hinweisgeberin, die sich aber nicht erhärteten. Die Accounts wurden aber, wie die Ermittlungen ergeben hätten, über das Darknet eingerichtet: „Kurz: Jeder hätte die Möglichkeit gehabt, mit Falschpersonalien oder unter Verwendung des Namens einer anderen Person diese Mailaccounts einzurichten.“

Der in Berlin tatsächlich auch gemeldete zweite Beschuldigte habe gegenüber der Hinweisgeberin bestritten, die Mails abgesandt zu haben. Dies könne nicht widerlegt werden, da eben eine missbräuchliche Verwendung der Personalien nicht ausgeschlossen werden könne. Möglichkeiten, den tatsächlichen Verwender der Personalien zu ermitteln, bestünden nicht. (Tsp)

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