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U-Bahn Zug der BVG am U-Bahnhof Alexanderplatz U3.

© imago/Rüdiger Wölk/imago/Rüdiger Wölk

Nach Chaos bei Ausstellung: Bis April gilt in Berlin wieder Übergangslösung für das Sozialticket

Berechtigte können in Berlin erneut mit ihrem Leistungsbescheid das BVG-Sozialticket nutzen. Bis Frühjahr soll eine langfristige Lösung gefunden werden.

Geringverdiener in Berlin können übergangsweise erneut Kopien eines aktuellen Leistungsbescheids zusammen mit einem Berliner S-Ticket als BVG-Fahrschein nutzen. Das teilte die Sozialverwaltung am Donnerstag mit. Damit gilt erneut die Übergangsregelung, die bereits bis vergangenen Oktober wirksam war.

Als Grund für die erneute Zwischenlösung gab die Verwaltung die „andauernden Fehler und Schwierigkeiten im aktuellen Umstellungsprozess“ an, der 2021 beschlossen wurde.

Auf Grundlage dieser Entscheidung wurde der vorher geltende Berlin-Pass abgelöst. Seit 2023 sollen Menschen, die Sozialhilfe empfangen, den vergünstigten 9-Euro-Fahrschein für die BVG in Anspruch nehmen können. Dafür brauchen sie aber eine VBB-Kundenkarte Berlin S.

Um diese Kundenkarte beantragen zu können, müssen sie einen „Berechtigungsnachweis“ vorweisen – der oftmals allerdings viel zu spät an die Betroffenen ausgestellt wird. Somit konnten viele Berechtigte die VBB-Kundenkarte nicht beantragen. Wie die „taz“ berichtete, haben rund 7.000 Menschen von Anfang Oktober bis zum Stichtag 9. Januar bei Kontrollen eine Aufforderung bekommen, Bußgeld zu zahlen, weil sie die neue Kundenkarte nicht vorweisen konnten. Im Sozialausschuss des Abgeordnetenhauses hatten Betroffene sowie Vertreter von BVG und Sozialverbänden bereits im Herbst die umfangreichen Probleme geschildert.

„Viele Berlinerinnen und Berliner haben in den vergangenen Monaten darunter gelitten, dass nicht alle Prozesse rund um das Beantragen des Berlin-Ticket S vollständig funktionieren“, sagte Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) am Donnerstag. Diesen „misslichen Zustand“ beende man jetzt. An einer langfristigen Lösung arbeite man aktuell.

Henrik Falk, Vorstandsvorsitzender der BVG, sagte, man wolle gemeinsam darauf hinwirken, „dass es schon zum 1. April 2024 einen einfacheren Weg gibt, das Berlin-Ticket S zu nutzen“.

Die Fraktionen von Grünen und Linken hatten am Donnerstag im Abgeordnetenhaus einen Antrag zur vereinfachten Ausstellung des Berechtigungsnachweises eingebracht. Darin wurde der Senat unter anderem aufgefordert, wieder zum alten Verfahren des Berlin-Passes zurückzukehren.

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